RV über die Beschaffung einer Ablage-und Austauschplattform als SaaS-Lösung (1261) Referenznummer der Bekanntmachung: 1261-CS-Ablage-und Austauschplattform
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV über die Beschaffung einer Ablage-und Austauschplattform als SaaS-Lösung (1261)
Die BWI möchte eine Ablage- und Austauschplattform für die Nutzung im Eigenbetrieb als SaaS-Lösung beschaffen. Das Tool ermöglicht die Zusammenarbeit mit externen Partnern und stellt sichere Datenräume bereit, damit Dokumente in allen möglichen Formaten und Größen dort gespeichert und ausgetauscht werden können.
Es wird eine (1) Rahmenvereinbarung an einen (1) Vertragspartner vergeben.
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Die BWI möchte eine Ablage- und Austauschplattform für die Nutzung im Eigenbetrieb als SaaS-Lösung beschaffen. Das Tool ermöglicht die Zusammenarbeit mit externen Partnern und stellt sichere Datenräume bereit, damit Dokumente in allen möglichen Formaten und Größen dort gespeichert und ausgetauscht werden können.
Es wird eine (1) Rahmenvereinbarung an einen (1) Vertragspartner vergeben.
2x12 Monate Verlängerungsoption
2x12 Monate Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178c5109f18-2e8334a96566b3a2
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178c5109f18-2e8334a96566b3a2
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-178c5109f18-2e8334a96566b3a2
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1