Rahmenvertrag über die Prüfung des Jahresabschlusses (1377) Referenznummer der Bekanntmachung: 1377-CS-Jahresabschlussprüfung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Prüfung des Jahresabschlusses (1377)
Rahmenvertrag über die Prüfung des Jahresabschlusses.
Dies umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses (inkl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach § 317 HGB, die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG für die BWI GmbH. Es wird der Abschluss eines (1) Rahmenvertrages mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Überwiegend in 53340 Meckenheim und 13507 Berlin, sowie ggf. weitere Standorte in der Bundesrepublik Deutschland sowie internationale Orte (bzgl.Stichproben hinsichtlich internationales Geschäft).
Jahresabschlussprüfung der Gesellschaft nach HGB (§ 317 HGB) und die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) für das zum 31.12.2022 endende Geschäftsjahr und die nachfolgenden drei Geschäftsjahre.
2x12 Monate Verlängerungsoption
2x12 Monate Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1798e183bc0-78f3c455373c838
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Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1798e183bc0-78f3c455373c838
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1