Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog Komponente 1 - Phase 6 Referenznummer der Bekanntmachung: UKR 22-01
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmel-kooperationsprogramm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog Komponente 1 - Phase 6
Das Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine (MAPE) und kompetente, systemrelevante Institutionen werden durch den agrarpolitischen Dialog dabei unterstützt, die Etablierung moderner rechtlicher Rahmenbedingungen, die Bereitstellung bedarfsgerechter Dienstleistungen und die Verbreitung von Fach- und Methodenkompetenzen im Bereich nachhaltige Landwirtschaft zu fördern.
Ukraine und Deutschland
Der Auftrag zur Durchführung des bilateralen Kooperationsprojekts „Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog , Komponente 1 - Phase 6 (UKR 22-01)“ soll im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben werden. Es handelt sich um „besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.
Der Nettowert des Auftrags liegt oberhalb des Schwellenwertes in § 106 GWB i.V.m. Art. 4.d der Richtlinie 2014/24/EU. Anwendbar sind daher die Vergabevorschriften des 4. Teils des GWB.
Der Ausführungszeitraum dauert voraussichtlich vom 01.01.2022 bis 31.12.2024, bei Ausübung der vertraglich vorgesehenen einseitigen Verlängerungsoption durch den Auftraggeber bis 31.12.2025
Geschätzter Wert ohne MwSt.: bis zu [Betrag gelöscht] EUR (ohne Verlängerungsoption)
Geschätzter Wert ohne MwSt.: bis zu [Betrag gelöscht] EUR (inkl. Verlängerungsoption)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog Komponente 1 - Phase 6
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04288
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag erfolgte auf ein überarbeitetes Angebot des Bieters vom 29.12.2021. Das ursprüngliche Angebot vom 09.12.2021 war unannehmbar, sodass gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV eine Nachverhandlung erfolgte. Die Nachverhandlung betraf Teile des Personalkonzepts (Position LZF 1). Im Übrigen wurde das Angebot nicht verändert.