Jahresabschluss- und Wirtschaftsprüferleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0568-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschluss- und Wirtschaftsprüferleistungen
Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen für Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen 2022 bis 2025 der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR, des BVG-Konzerns und acht verbundenen Unternehmen
Berlin
Erbringung von Leistungen für Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen für die Jahre 2022 bis 2025 einschließlich Lageberichten nach deutschem Handelsrecht für folgende Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsform:
- Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin
- BVG Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Berlin
- BVG Beteiligungsholding Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin
- BT Berlin Transport GmbH, Berlin
- URBANIS GmbH, Berlin
- IOB Internationale Omnibusbahnhof-Betreibergesellschaft mbH, Berlin
- BVG Projekt GmbH, Berlin
- BVG-Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft mbH, Berlin
- BVG-AusBildungs-Campus (ABC) gGmbH, Berlin,
u. a.:
- Erstellung von Testaten (auch englisch)
- diverse betriebswirtschaftliche Prüfungen
- u. U. projektbezogene Prüfungen
Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2022 bis 30.06.2023 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2026 geschlossen werden.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr - höchstens aber bis 30.06.2026 - einseitig zu verlängern.
1. Fortführungsoption: 01.07.2023 bis 30.06.2024
2. Fortführungsoption: 01.07.2024 bis 30.06.2025
3. Fortführungsoption: 01.07.2025 bis 30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn eingeholt wird.
4. Eigenerklärung, dass nur solche Mitarbeiter im Projekt eingesetzt werden, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben
5. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
8. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
9. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen" zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
1) Umsatz: Angabe des Jahresumsatzes für die Jahre 2018, 2019, 2020 für vergleichbare Leistungen (vergleichbare Leistungen sind Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen) in EUR netto.
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt "Eigenerklärungen" zur Verfügung.
Mindestanforderungen:
Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen i.H.v. mindestens: 35 Mio. EUR in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
1) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen: Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen für die Jahre 2018, 2019, 2020 mit Unterteilung nach Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Sonstige
2) Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen für ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge (Mitarbeiteranzahl: mindestens 1.000 Mitarbeiter*innen) innerhalb der Jahre 2018-2020
3) Qualifikationen / Kenntnisse für alle zum Einsatz kommende(n) Mitarbeiter*innen für die BVG
4) Qualifikationen / Kenntnisse der/die mandatsverantwortliche/n Wirtschaftsprüfer für die BVG
5) Qualifikationen / Kenntnisse der Prüfungsleitung vor Ort für die BVG
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt "Eigenerklärungen" zur Verfügung.
Mindestanforderungen:
zu 1) in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Jahresdurchschnitt mindestens 1.000 festangestellte Mitarbeiter*innen.
zu 2) mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen) aus dem Jahr 2018, 2019 oder 2020 (Als vergleichbar gilt eine Leistung, die Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen zum Gegenstand hat und für ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge (Mitarbeiteranzahl: mindestens 1.000 Mitarbeiter*innen) erbracht wurde.)
zu 3) für alle zum Einsatz kommende(n) Mitarbeiter*innen sind SAP-R3 4.7-Kenntnisse, IT-Kenntnisse in Bezug auf angewandte IT-Verfahren und Kenntnisse der spezifischengesetzlichen Vorschriften vorhanden
zu 4) Der/die mandatsverantwortliche/n Wirtschaftsprüfer für die BVG verfügt/verfügen über folgende Kenntnisse:
- Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem Mindestumsatz in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB
- Prüfung von Unternehmen der Verkehrsbranche
- Prüfung von Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl > 1.000 Mitarbeiter*innen
zu 5) Die Prüfungsleitung vor Ort für die BVG verfügt über folgende Kenntnisse:
- Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem Mindestumsatz in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbsondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach
§ 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0568-2021 bewerben können.
Geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe) werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert (voraussichtliche Frist Erstangebot: 04.03.2022, 12:00).
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0568-2021 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 04.02.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen (Teilnahmefrist: 08.02.2022, 12:00 Uhr).
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 04.03.2022, 12:00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den
Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien (Bewertungsmatrix für Erstangebote) reduzieren und die zwei bis drei bestplatzierten Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen und nur mit diesen Bietern das Verhandlungsverfahren fortsetzen (sukzessives Abschichten).
Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der
Zeit vom 28.03.2022 bis 01.04.2022 statt.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen
Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote
abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten
Zuschlagskriterien (Bewertungsmatrix für finale Angebote inkl. Präsentationen)
ausgewertet.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.