Modulare Herdblöcke Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-172-16-BL5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modulare Herdblöcke
Lieferung und gebrauchsfertiger Einbau von je einem modularen Herdblock (8 beziehungsweise 16 Module) sowie Demontage und fachgerechte Entsorgung der jeweiligen Altgeräte - zwei Lose
Herdblock (16 Module)
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung, der gebrauchsfertige und fachgerechte Einbau eines Herdblocks (16 Module) einschließlich der erforderlichen Anpassungsarbeiten sowie die Demontage des noch in Verwendung befindlichen Herdblocks durch den Auftragnehmer (AN) in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin-Mitte. Herdblock bestehend aus 16 Modulen: - Abdeckung, - Arbeitstisch Nummer 1, - Elektroherd inklusive Backofen Nummer 1, - Elektroherd Nummer 1, - Elektro-Griddleplatte Nummer 1, - Elektro-Griddleplatte Nummer 2, - Elektro-Kippbratpfanne, - Arbeitstisch Nummer 2, - Elektro-Braisiere, - Arbeitstisch Nummer 3, - Elektro-Fritteuse, - Elektro-Griddleplatte Nummer 3, - Elektroherd Nummer 2, - Elektroherd inklusive Backofen Nummer 2, - Elektro-Nudelkocher, - Arbeitstisch Nummer 4. Näheres ist der Leistungsbeschreinung für Los 1 zu entnehmen.
Herdblock (8 Module)
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung, der gebrauchsfertige und fachgerechte Einbau eines Herdblocks (8 Module) einschließlich der erforderlichen Anpassungsarbeiten sowie die Demontage des noch in Verwendung befindlichen Herdblocks durch den Auftragnehmer (AN) in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin-Mitte. Herdblock bestehend aus 8 Modulen: - Abdeckung, - Elektroherd Induktion (2 Felder) Nummer 1 , - Elektro Bainmarie, - Elektroherd Induktion (4 Felder), - Elektroherd Induktion (2 Felder) Nummer 2, - Elektro-Griddleplatte Nummer 1, - Elektro-Griddleplatte Nummer 2, - Elektro-Fritteuse. Näheres ist der Leistungsbeschreinung für Los 2 zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herdblock (16 Module)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf OT Bergfelde
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16562
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herdblock (8 Module)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf OT Bergfelde
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16562
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.