Ganztagsausbau Grundschule und Erweiterung Kita Oberneuland (Bremen) -Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: IMBJ200055
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ganztagsausbau Grundschule und Erweiterung Kita Oberneuland (Bremen) -Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI
Die Grundschule Oberneuland soll von einer drei- auf eine vierzügige gebundene Ganztagsschule einschließlich der Umsetzung eines W&E-Standortes sowie des Bildungsplans 0-10 ausgebaut werden. Der Kindergarten Elefanten-Kinderkreis soll um zwei U-3-Gruppen erweitert und über die neue Schulküche mit Mittagessen versorgt werden.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4.
Die Grundschule Oberneuland soll von einer drei- auf eine vierzügige gebundene Ganztagsschule einschließlich der Umsetzung eines W&E-Standortes sowie des Bildungsplans 0-10 ausgebaut werden. Der Kindergarten Elefanten-Kinderkreis soll um zwei U-3-Gruppen erweitert und über die neue Schulküche mit Mittagessen versorgt werden.
2019/2020 hat hierzu die sogenannte Phase Null stattgefunden. In verschiedenen Workshops wurden unter Beteiligung von Schule, Kita, SKB (Senatorin für Kinder und Bildung), Stadtteilvertretern (Ortsbeirat), IB AöR sowie Vertretern von SKUMS (Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau) die unterschiedlichen Bedarfe auf der Liegenschaft festgestellt. Es liegen eine Machbarkeitsstudie sowie Stellungnahmen zum Baumbestand und Artenvorkommen vor. Die Ergebnisse aus der Phase Null sollen als Grundlage für die weitere Planung dienen.
Die neu zu schaffende BGF für die Schule beträgt ca. 2.262 m². Möglich ist die Unterbringung von zwei gesamten Klassenzügen im neu zu planenden Neubau.
Die neu zu schaffende BGF für die Kita beträgt ca. 674m². Im zu planenden Neubau für die Kita sind zwei U-3-Gruppen, eine Ü-3-Gruppe sowie eine Zubereitungsküche mit Mensa für die Kinder der Schule und der Kita zu planen. Vier Ü-3-Gruppen verbleiben im Bestandsgebäude.
In den Bestandsgebäuden sind Anpassungen vorzunehmen.
Die existierenden "Adressen" (Haupteingänge) der Grundschule und der Kita sollen durch die Erweiterungen nicht in Frage gestellt, sondern gestärkt werden.
Als Kosten für das neue Schulgebäude und das Mensagebäude inkl. zwei neuer Kita-Gruppen werden ca. 4,2 Mio. EUR brutto für KG 300 angenommen und ca. 1,7 Mio. EUR brutto für KG 400. Die Baumaßnahmen sollen bis zu Beginn des Schuljahres 2025/26 abgeschlossen werden. Der Schul- und Kitabetrieb läuft während der Baumaßnahme weiter.
Im Rahmen des Verfahrens soll eine Auseinandersetzung mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie der Architektengruppe Rosengart + Partner BDA, der Studie des Architekturbüros Dorkowski, Tu?lp und Partner erfolgen, dabei soll die Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand der vorliegenden Ergebnisse aus der Phase Null dargestellt werden. Die erarbeiteten Planunterlagen werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Vertreter aus behördlichem Kontext und Vertreter der Schule und Kita werden neben dem Auswahlgremium der Vergabestelle in beratender Funktion an den Bietergesprächen teilnehmen.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
- Leistungsphasen 1-2 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-5, 7, 8 (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Leistungsphasen 3-9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-5, 7, 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Mitwirken bei der Erstellung eines Betriebs- und Nutzerhandbuch für das Passivhaus mit anderen am Projekt Beteiligten (zum Nachweis) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch
- Vertiefte Preisprüfung im Rahmen der Lph. 7 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Führen eines Bautagebuches nach der Maßgabe RLBau in der Lph 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Überwachen der Mangelbeseitigung im Rahmen der Lph 9 (zum Nachweis) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Kostenberechnung mit Aufstellen von Mengengerüsten und Angaben der Einheitspreise in der LPH 3 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistungen in allen Lph der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-5, 7, 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- Leistungsphasen 3-9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-5, 7, 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Mitwirken bei der Erstellung eines Betriebs- und Nutzerhandbuch für das Passivhaus mit anderen am Projekt Beteiligten (zum Nachweis) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch
- Vertiefte Preisprüfung im Rahmen der Lph. 7 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Führen eines Bautagebuches nach der Maßgabe RLBau in der Lph 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Überwachen der Mangelbeseitigung im Rahmen der Lph 9 (zum Nachweis) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Kostenberechnung mit Aufstellen von Mengengerüsten und Angaben der Einheitspreise in der LPH 3 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistungen in allen Lph der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-5, 7, 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 (11) VgV).
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
Versand der Angebotsaufforderung in der 16. KW 2021; Einreichung der Honorarangebote in der 20. KW 2021, Verhandlungsgespräche in der 21. KW 2021.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VRKXY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.