Planungsleistungen: Erneuerung Bf Lispenhausen in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) Lph. 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34723
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Erneuerung Bf Lispenhausen in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) Lph. 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen
Die VST Fulda-Lispenhausen liegt an der Strecke 6340 Halle – Bebra bei Bahn-km 213,6.
Geplant werden soll die barr. Erhöhung des Außenbstgs am Gleis 2 (Richtung Baunatal Guntershausen) inkl. der Herstellung eines stufen-/barrierefreiem Zugangs vom bestehenden BÜ bei km. 213,585.
Der vorhandene Außenbstg soll zurückgebaut werden. Der neue Außenbstg soll an neuer Stelle ggü dem vorhanden Bahnsteig 1 auf einer Länge von 140 m hergestellt werden. Hierdurch sind ggf. Anpassungen eines Oberleitungsmastes und weiterer LST-Anlagen erforderlich. Die Fachplanungen sind in das zu erstellende BIM-Modell mit einzuarbeiten. Die Bahnsteighöhe soll gemäß Zielhöhenkonzept 76 cm ü. SOK betragen. Aufgrund der noch laufenden Abstimmung des Betriebsprogramms mit dem NVV soll die Bahnsteighöhe von 55 cm ü. SOK ebenfalls bis zur LPH 3 als zweite Variante gemäß HOAI geplant werden.
Weiterhin sind die vorhanden 50 Hz-Anlagen, Ausstattung, Entwässerung und Leitsystem gemäß aktueller Richtlinien zu erneuern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen: Erneuerung Bf Lispenhausen in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) Lph. 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lispenhausen
Die VST Fulda-Lispenhausen liegt an der Strecke 6340 Halle – Bebra bei Bahn-km 213,6.
Geplant werden soll die barr. Erhöhung des Außenbstgs am Gleis 2 (Richtung Baunatal Guntershausen) inkl. der Herstellung eines stufen-/barrierefreiem Zugangs vom bestehenden BÜ bei km. 213,585.
Der vorhandene Außenbstg soll zurückgebaut werden. Der neue Außenbstg soll an neuer Stelle ggü dem vorhanden Bahnsteig 1 auf einer Länge von 140 m hergestellt werden. Hierdurch sind ggf. Anpassungen eines Oberleitungsmastes und weiterer LST-Anlagen erforderlich. Die Fachplanungen sind in das zu erstellende BIM-Modell mit einzuarbeiten. Die Bahnsteighöhe soll gemäß Zielhöhenkonzept 76 cm ü. SOK betragen. Aufgrund der noch laufenden Abstimmung des Betriebsprogramms mit dem NVV soll die Bahnsteighöhe von 55 cm ü. SOK ebenfalls bis zur LPH 3 als zweite Variante gemäß HOAI geplant werden.
Weiterhin sind die vorhanden 50 Hz-Anlagen, Ausstattung, Entwässerung und Leitsystem gemäß aktueller Richtlinien zu erneuern.
Nachtrag 02: Überarbeitung der VP und Anpassung der EP aufgrund einer Änderung der Aufgabenstellung
Pos 1.
Im Rahmen der Projektdurchsprache im März 2020 mit dem Bahnhofsmangement Kassel stellte sich heraus, dass vom NVV eine 55cm hohe Bahnsteigkante für die Station Lispenhausen gefordert wird. Die Änderung wurde im Nachgang in das Projekt eingearbeitet, was mit der Wiederholung der Lph. 2 einherging.
Pos 2.
Im August 2020 fanden Abstimmungen mit der Kommune statt. Daraus resultieren die Versetzung des WSH, die Anpassung der Bahnsteigentwässerung und die Überarbeitung der Zuwegungen. Diese Leistungen wurden im Rahmen der Entwurfsplanung notwendig.