Projektsteuerung für die Modernisierung von Verkehrsstationen in Rheinland/Pfalz, Saarland und Hessen in 4 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37189
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für die Modernisierung von Verkehrsstationen in Rheinland/Pfalz, Saarland und Hessen in 4 Losen
Projektsteuerungsleistungen im Zuge von Infrastrukturmaßnahmen für den barrierefreien Umbau von Verkehrsstationen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 - Gerolstein, Riedstadt-Goddelau, Ludwigshafen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Bestätigung je Mitglied erforderlich:
1.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschafts-rechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
s. Anlage in den Vergabeunterlagen 19FEI37189 Beteiligte Unternehmen Los 1 bis Los 4
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaft-liche Abhängigkeit besteht.
2.) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltensko-dex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
3.) Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
4.) Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
5.) Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemein-schaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. In den Auftragsunterlagen wird mit der Datei 19FEI37189 Eignungskritierien TA ein Muster für den Antrag zur Verfügung gestellt. Dieser kann verwendet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gerolstein
Projektsteuerungsleistungen im Zuge von Infrastrukturmaßnahmen für den barrierefreien Umbau von Verkehrsstationen.
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Nachtrag 2.1: Ergänzende Projektsteuerungsleistung über den Vertragsendtermin
Mehraufwand aufgrund der zusätzlichen Leistungen die im Projekt Umbau Bahnhof Gerolstein entstanden sind, welche ursprünglich nicht vorhersehbar waren - u.a. Kyll-Hochwasser und verzögerter sowie mangelhafter WMP Planung des BauAN.
Der AN ist grundlegend mit der Projektsteuerung in den erforderlichen Leistungsstufen sowie Handlungsfeldern beauftragt. Es handelt sich hier um eine Erweiterung des bisherigen Leistungs-Solls. Aufgrund des zeitlich kritischen Bauablaufs ist es nicht möglich die Projektsteuerungsleistungen neu auszuschreiben.
Die erneute Vergabe der Projektsteuerungsleistung an einen neuen Auftragnehmer würde zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten im Bauprozess führen.