Eingleiswagen EGW Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2022-0002

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsag.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2022-0002
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2022-0002
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Eingleiswagen EGW

Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2022-0002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34621200 Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bau und Lieferung eines Eingleiswagens EGW

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bremer Straßenbahn AG

Flughafendamm 12

28199 Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bau und Lieferung von einem Eingleiswagen

Das Unfall Hilfsfahrzeug wird als Straßenfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen,

sowie als Schienenfahrzeug nach den Bestimmungen der Verordnung über den Bau und Betrieb

der Straßenbahnen (BOStrab) im Gleisnetz der BSAG.

Neben der Beförderung der technischen Ausrüstung und der Fahrzeugbesatzung soll das

Hilfsfahrzeug alle schienengebundenen Fahrzeuge (Personen- und Betriebsfahrzeuge) im

gesamten Streckennetz Schleppen und Schieben können.

Das Fahrzeug ist nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und den aktuellen allgemein

anerkannten Regeln der Technik zu konstruieren und zu fertigen. Die Basis des

Unfallhilfsfahrzeuges ist ein Straßenfahrzeug, ausgerüstet mit einer Schienenfahreinrichtung

(SFE). Das Unfallhilfsfahrzeug ist im eingegleisten Zustand somit ein Betriebsfahrzeug gemäß

§1(9) der BOStrab. Das Fahrzeug muss bei Schienenbetrieb gleichwertig für die Vorwärts und

Rückwärtsfahrt einsetzbar sein.

Das Zwei-Wege-Fahrzeug muss in der Lage sein die Straßenbahnfahrzeuge und Zwei-Wege-

Fahrzeuge der BSAG zu ziehen oder zu schieben. Der Beladungszustand setzt sich aus der

Zusatzbeladung des Straßenfahrzeuges gemäß StVZO sowie mit der sog. Abschlepp bzw.

Schiebelast zusammen. Als Abschlepp/Schiebelast ist ein Straßenbahnfahrzeug mit einem

Leergewicht von min. 50 t definiert.

Eine Übersicht der im Lastenheft verwendeten einschlägigen Rechtsvorschriften und Normen

sind in Anlage 06 aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/05/2022
Ende: 31/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vertragsentwurf §20- Zahlungsbedingungen:

(1) Für das Fahrzeug (inkl. aller dazugehörigen Liefergegenstände und Leistungen) gelten die

nachfolgend aufgeführten Zahlungsbedingungen:

(a) 30% des Fahrzeugpreises nach Auftragserteilung und Stellung einer Vorauszahlungsbürgschaft

gem. Anlage 4a in gleicher Höhe wie die Rechnung. Die Vorauszahlungsbürgschaft

ist mit der Rechnung zuzusenden. Die Kosten der Vorauszahlungsbürgschaft

trägt die Auftragnehmerin.

(b) 30% des Fahrzeugpreises nach Rohbauabnahme und Stellung einer Vorauszahlungsbürgschaft

gem. Anlage 4a in gleicher Höhe wie die Rechnung. Die Vorauszahlungsbürgschaft

ist mit der Rechnung zuzusenden. Die Kosten der Vorauszahlungsbürgschaft

trägt die Auftragnehmerin.

(c) 30% des Fahrzeugpreises nach Werksabnahme und Lieferung.

(d) 5 % des Fahrzeugpreises nach Endabnahme.

(e) 5 % des Fahrzeugpreises nach Ablauf der allgemeinen jeweiligen Gewährleistungsfrist

von zwei (2) Jahren ab Endabnahme, ablösbar gegen Stellung einer Mängelhaftungsbürgschaft

gem. Anlage 4b.

Jeweils zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug.

(2) [Ggf. sind gesonderte Zahlungsbedingungen für beauftragte Optionen anzugeben]

(3) Die Ersatzteile werden separat nach Anlieferung und Rechnungsstellung innerhalb von 30

Tagen bezahlt.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/02/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/05/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/01/2022