Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code:
DE30 BerlinPostleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aufarbeitung QSK19 Ersatzteile
Referenznummer der Bekanntmachung: 2155128
II.1.2)CPV-Code Hauptteil34631000 Teile für Lokomotiven oder rollendes Material
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Aufarbeitung Injektoren, Kraftstoffpumpe, Power Interface Modul
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)34631000 Teile für Lokomotiven oder rollendes Material
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Motor ist durch Eisenbahnbundesamt nur mit Original/Herstellerteilen zugelassen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen BekanntmachungDer Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Bezeichnung des Auftrags:
Aufarbeitung QSK19 Ersatzteile
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:14/12/2021
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:05/01/2022