Tower Los 04 Stahlbau - NT 23 Zugstabsystem
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 04 Stahlbau - NT 23 Zugstabsystem
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgendStahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils.
Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehendeHaupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden,abgehangen werden.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Die im Haupttreppenhaus befindliche Stahltreppe wird mit Zugstangen von den Dachträgern abgehängt. Diese Zugstangen wurden im Haupt-Leistungsverzeichnis nur mit einem Korrosi-onsschutz lackiert angeboten.
Durch den Statiker L+M wird aufgrund des Korrosionsschutzes allerdings eine volle Verzinkung der Zugstangen gefordert, da sich an stark beanspruchten Stellen (z.B. im Bereich der Ge-winde) der lackierte Korrosionsschutz lösen könnte und somit keine ausreichende Korrosions-schutzwirkung gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Eine Neuausschreibung und damit Ausgliederung der betreffenden Leistungen wäre tech-nisch, organisatorisch und wirtschaftlich keinesfalls sinnvoll.
Aufgrund der knappen Terminvorgaben würde es zu Verzögerungen im Bauablauf kommen, was auch zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten führen würde. Allein eine erneute Aus-schreibung würde einen Zeitverzug von ca. 1 Monat bedeuten. Bei Ansetzen monatlicher Ver-zugskosten würde diese Summe die aktuelle Nachtragssumme bei weitem überschreiten.
Nachfolgende Ausbaugewerke müssten ruhen. Weitere Stillstandzeiten und Verzögerungen im Projektverlauf sind die Folge.
Mit einem Wechsel des Auftragnehmers wäre zudem ein erheblicher Mehraufwand verbunden, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Übergabe.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VE04 Stahlbau_NT23_hier NA30 (Zugstabsystem)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westoverledingen
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26810
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/