Rahmenvereinbarung / Lieferung von ASP PCR Testkits Referenznummer der Bekanntmachung: 75-21-ni
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landeslabor-bbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung / Lieferung von ASP PCR Testkits
Leistungsgegenstand und übergeordnetes Vertragsziel ist die dauerhafte und sichere Versorgung des Landeslabors Berlin-Brandenburg mit qPCR-Testkits zur molekularbiologischen Diagnostik der Afrikanischen Schweinepest über Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung nach Maßgabe der Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Landeslabor Berlin-Brandenburg Gerhard-Neumann-Straße 2 15236 Frankfurt (Oder)
Die Leistungen des Rahmenvertragspartners umfassen insbesondere:
Geliefert werden originalverpackte qPCR-Testkits, die zum Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest mittels einer real-time (quantitative) Polymerase-Chain-Reaction in den Matrices EDTA-Blut, Tupfer, Geweben und Knochen in nachfolgend beschriebenem Umfang geeignet und zur Verwendung in Deutschland gemäß § 11 Abs. 2 TierGesG zugelassen sind. Eine Reaktionsdauer von bis zu 70 Minuten wird als Mindestanforderung vorausgesetzt. Die Freigabe der Chargen gemäß § 32 TierImpfStV muss vorliegen.
Ein qPCR-Testkit darf nicht weniger als 96 Reaktionen und nicht mehr als 480 Reaktionen beinhalten. Die Haltbarkeit der gelieferten qPCR-Testkits muss ab Ablieferung 8 Monate betragen.
Die angebotenen Eigenschaften des beauftragten qPCR-Testkits sind durch eine Teststellung vor Zuschlag verifiziert und im Hinblick auf die taugliche Qualität für den Probenbetrieb beim Auftraggeber bewertet. Hierzu werden die Bietenden zur Einreichung von qPCR-Testkits nach Maßgabe der Vergabeunterlagen aufgefordert, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Der Auftraggeber sieht eine Mindestabnahmemenge von 30.000 Reaktionen vor. Es ist davon auszugehen, dass die Abnahme für die Laufzeit 320.000 Reaktionen nicht überschreitet, wobei eine Lieferverpflichtung des Auftragnehmenden jedoch kein Anspruch auf Abnahme über die Mindestabnahme hinaus besteht.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem unter Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung zum Download zur Verfügung stehenden Unterlagen.
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist zweifach für jeweils ein weiteres Vertragsjahr vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieter/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3 dieser Bekanntmachung:
1. Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden besteht. Fügen Sie in dem Fall eine Kopie der Versicherungsbestätigung als Nachweis bei.
Sofern noch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, reichen Sie bitte eine Eigenerklärung ein, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung vorgehalten wird und Sie sich verpflichten, diese für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
2. Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3 dieser Bekanntmachung:
1. Mindestanforderung ist der aktuelle Nachweis über das berechtigte Inverkehrbringen des vom Bietenden angebotenen qPCR Testkits durch Zulassung des Testkits nach § 11 Abs. 2 TierGesG (Kopie ausreichend).
2. Referenzen: Liste mit mindestens 3 Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte vergleichbare (Teil-)Dienstleistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen verfügt. Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
- Leistungsempfänger mind. Angabe Branche und Größe (unter Angabe, ob die Leistungen für die öffentliche Hand erbracht wurden und der Zusicherung, für eine solche Referenz einen Kontakt zum Referenzgeber auf Verlangen herzustellen). Mindestanforderung ist der Nachweis einer Referenz für eine Landeslaboreinrichtung, ein Landesuntersuchungsamt oder eine sonst für die Durchführung von molekularbiologischer Diagnostik akkreditierte Laboreinrichtung
- Art und Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Liefer- und Supportleistungen anschaulich wird, insbesondere solche wie in II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben, die die unter Ziffer II. 2.4 dieser Bekanntmachung genannten Themenbereiche abdecken;
- Zeitraum der Leistungserbringung
Auf Verlangen ist der Kontakt zum Referenzgeber für die Vergabestelle sicherzustellen.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der AG ist der Nachweis zu führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen
5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 AÜG mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.
6. Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht bieteröffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Verfahren wird elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg geführt. Für Angebote ist zwingend das Bietercockpit zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email führt zum Ausschluss. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietercockpit durchführen.
2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
3. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens registrieren und sicherstellen, dass die angegebene Emailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - überwacht wird. Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam-Ordner geraten, sollte der VMPAbsender [gelöscht] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
4. Der Auftraggeber wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Korruptionsregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG und KorruptionsregisterG Berlin anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zu Grunde legen.
5. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
6. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend "Dritte(n)") bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
- den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und
- alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen.
- Die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y58RJ3S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/