Beschaffung COVID-19 Laientests Referenznummer der Bekanntmachung: SenBJF 2021/11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung COVID-19 Laientests
Lieferung von COVID-19 Schnelltests als Laientests.
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin
Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH beauftragt, bei der Beschaffung von Covid-19 Antigenschnelltests (insbesondere Laientests) zu unterstützen.
Es werden bis zu 46 Mio. Stück COVID-19-Schnelltests benötigt (Höchstmenge). Eine Mindestabnahmemenge im Wert von mind. 15 Mio. EUR wird garantiert.
Es kann nur auf die Gesamtmenge angeboten werden.
Erste Teillieferung: mind. 2 Mio. Test in KW51 (FIX); danach wöchentlich weitere mind. 2 Mio. Tests (FIX).
Mit dem Angebot ist ein verbindlicher detaillierter Lieferplan (Liefermengen und -datum) vorzulegen.
Jeder Bieter darf nur ein Hauptangebot einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der aktuellen Coronasituation, den damit einhergehenden neuen Regelungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der daraus folgenden Notwendigkeit, Covid-19-Schnelltests in ausreichender Menge kurzfristig zur Verfügung zu stellen, wurde das Vergabeverfahren als beschleunigtes Verfahren ausgestaltet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Covid-19 Laientests
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RKKR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).