Beschaffung COVID-19 Laientests BA Referenznummer der Bekanntmachung: BA 2021/11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung COVID-19 Laientests BA
Lieferung von COVID-19 Schnelltests als Laientests.
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Die Bezirksämter des Landes Berlin
Die Bezirksämter des Landes Berlin haben die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH beauftragt, bei der Beschaffung von Covid-19 Antigenschnelltests (insbesondere Laientests) zu unterstützen.
Es werden bis zu 1,2 Mio. Stück COVID-19-Schnelltests benötigt (Höchstmenge).
Eine Mindestabnahmemenge von 500.000 Stück wird garantiert.
Es kann nur auf die Gesamtmenge angeboten werden.
Erste Teillieferung : mind. 350.00 Test in KW51 (FIX);
Zweite Teillieferung: 150.000 Tests in der KW52 oder spätestens in KW01/2022
Die Lieferung der weiteren 700.000 Tests erfolgt nach Bedarf und in Abstimmung.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der aktuellen Coronasituation, den Regelungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der daraus folgenden Notwendigkeit, Covid-19-Schnelltests in ausreichender Menge kurzfristig zur Verfügung zu stellen, wurde das Vergabeverfahren als beschleunigtes Verfahren ausgestaltet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung COVID-19 Laientests
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.lunarix.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Gesamtauftragswertes wird verzichtet, da der Auftragswert gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis eingestuft wird. Darüber hinaus könnte die Bekanntgabe des Gesamtpreises Rückschlüsse auf die Kalkulation des bezuschlagten Unternehmens erlauben, welche den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und des Geheimwettbewerbs zuwiderlaufen würden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RKKF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).