2021-10141 Lieferung von 3-achsigen LKW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-10141 Lieferung von 3-achsigen LKW
Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen werden Nutzfahrzeuge verschiedenster Art benötigt, um alle anfallenden Aufgaben termingerecht erfüllen zu können. Die Lieferung der genannten Fahrzeuge ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Details sind den jeweiligen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Die zu liefernde Gesamtanzahl an 3-achsigen LKW beläuft sich auf insgesamt 150.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber und endet am 31.12.2022 (Vertragslaufzeit).
3-achsige LKW (Konfig 101) (6x4) - m. WS-SP
Deutschland
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 26.000 kg (6x4 Antrieb und 2. HA lift- lenkbar) und mechanischem Wechselsystem incl. der beschriebenen Aufbauten sowie Zusatzaustattungen, zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei kurz: " 3-Achs-LKW BAB ".
3-achsige LKW (Konfig 102) (6x4) - m. WS
Deutschland
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 26.000 kg (6x4 Antrieb und 2. HA lift- lenkbar) und mechanischem Wechselsystem incl. der beschriebenen Aufbauten sowie Zusatzaustattungen, zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei kurz: " 3-Achs-LKW BAB ".
3-achsige LKW (Konfig 103) (6x6) - m. WS-SP
Deutschland
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 26.000 kg (6x6 Antrieb) und mechanischem Wechselsystem incl . der beschriebenen Aufbauten sowie Zusatzaustattungen, zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei kurz: " 3-Achs-LKW BAB ".
3-achsige LKW (Konfig 105) (6x4) - AK-SP
Deutschland
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 26.000 kg (6x4 Antrieb und 2. HA lift- lenkbar) und Abrollkippersystem incl. der beschriebenen Aufbauten sowie Zusatzaustattungen, zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei kurz: " 3-Achs-LKW BAB ".
3-achsige LKW (Konfig 106) (6x4) - AK
Deutschland
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 26.000 kg (6x4 Antrieb und 2. HA lift- lenkbar) und Abrollkippersystem incl. der beschriebenen Aufbauten sowie Zusatzaustattungen , zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei kurz: " 3-Achs-LKW BAB ".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3-achsige LKW (Konfig 101) (6x4) - m. WS-SP
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3-achsige LKW (Konfig 102) (6x4) - m. WS
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3-achsige LKW (Konfig 103) (6x6) - m. WS-SP
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3-achsige LKW (Konfig 105) (6x4) - AK-SP
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3-achsige LKW (Konfig 106) (6x4) - AK
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesem Formular in Abschnitt II. unter Ziff. 1.7) sowie in Abschnitt V. jeweils unter Ziff. 2.4) eingetragenen Auftragswerte "1,00" wurden aus technischen Gründen eingetragen, da die Formularfelder dieser Bekanntmachung an den Stellen nicht frei bleiben können.
Die Preise werden nicht veröffentlicht, da sie Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren.
Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]