Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenz-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 113-02300/00007/21

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 113-02300/00007/0021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesregierung.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenz-Infrastruktur

Referenznummer der Bekanntmachung: 113-02300/00007/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenztechnik mittels spezifischer sowie hard- und softwarelizensierter technischer Komponenten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenztechnik mittels spezifischer sowie hard- und softwarelizensierter technischer Komponenten

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Beschaffungsmaßnahme steht unter äußerster Dringlichkeit. Auf Grund von unvorhersehbaren und organisatorischen Veränderungen wäre sonst die Arbeitsfähigkeit neuer Organisationseinheiten nicht herstellbar. Folglich ist eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3, 5 VgV aufgrund des dringenden und unvorhersehbaren Bedarfs sowie (einschränkender) technischer kompatibilitätsbedingten Erfordernissen in Hinblick auf die Integrierbarkeit in vorhandenen Systeme erforderlich, hinreichend begründet.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 113-02300/00007/0021
Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenz-Infrastruktur

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: BKAmt 5VK-Räume 211206
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://public.telekom.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung kann zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die angegebenen Patzhalter ([Betrag gelöscht] EUR) verwendet. Der Vertrag wird frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB) abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI 4.3 verwiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim

Bundeskanzleramt

Referat 113

Willy-Brandt-Str. 1

10557 Berlin

geltend machen.

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammer des Bundes gerichtet werden. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gem. § 135 Abs. 3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/01/2022