Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenz-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 113-02300/00007/21
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 113-02300/00007/0021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesregierung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenz-Infrastruktur
Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenztechnik mittels spezifischer sowie hard- und softwarelizensierter technischer Komponenten
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenztechnik mittels spezifischer sowie hard- und softwarelizensierter technischer Komponenten
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Beschaffungsmaßnahme steht unter äußerster Dringlichkeit. Auf Grund von unvorhersehbaren und organisatorischen Veränderungen wäre sonst die Arbeitsfähigkeit neuer Organisationseinheiten nicht herstellbar. Folglich ist eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3, 5 VgV aufgrund des dringenden und unvorhersehbaren Bedarfs sowie (einschränkender) technischer kompatibilitätsbedingten Erfordernissen in Hinblick auf die Integrierbarkeit in vorhandenen Systeme erforderlich, hinreichend begründet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung und Modernisierung der Videokonferenz-Infrastruktur
Nationale Identifikationsnummer: BKAmt 5VK-Räume 211206
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://public.telekom.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung kann zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die angegebenen Patzhalter ([Betrag gelöscht] EUR) verwendet. Der Vertrag wird frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB) abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI 4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim
Bundeskanzleramt
Referat 113
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
geltend machen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammer des Bundes gerichtet werden. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gem. § 135 Abs. 3 GWB verwiesen.