Leistungen der Freianlagenplanung für die Umsetzung des Projektes Klimaresiliente Hasenheide in Berlin Neukölln Referenznummer der Bekanntmachung: SGA_20220103_Freianlagen_Hasenheide
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://szsp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Freianlagenplanung für die Umsetzung des Projektes Klimaresiliente Hasenheide in Berlin Neukölln
Der Volkspark Hasenheide soll mit dem Ziel der verbesserten Klimaresilienz umgebaut werden. Anlass der Maßnahme sind zum einen die umfangreichen Baumschäden, die in Folge steigender Temperaturen und sinkender Niederschlagsmengen in den vergangenen Jahren aufgetreten sind. Zum anderen bewirkt die intensive Erholungsnutzung starke Beeinträchtigungen der Vegetation und der Böden. Diesen Belastungen steht das herausragende Potenzial der Hasenheide für das Stadtklima, die Biodiversität, die menschliche Gesundheit u.a. Belange gegenüber.
Um dieses Potenzial langfristig zu sichern, sollen die Funktionen der Hasenheide für die klimatische Entlastung des Stadtraumes, die Gesundheit und Erholung der Bevölkerung sowie die Vielfalt von Arten und Biotopen stabilisiert und entwickelt werden. Dies soll insbesondere mit Mitteln eines klimaangepassten Umbaus der Gehölzbestände sowie der klimaangepassten Zonierung der Offen- und Aufenthaltsflächen geschehen.
Hauptort der Ausführung:
Hasenheide/Columbiadamm, 10967 / 10965 Berlin
Für die Umsetzung des Projektes „Klimaresiliente Hasenheide“, welches durch das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel finanziert wird, sollen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 8 vergeben werden. Die Beauftragung mit der Leistung erfolgt vorbehaltlich eines positiven Zuwendungsbescheides.
Der Volkspark Hasenheide, Neuköllns größter Park, gelegen in der stark verdichteten Innenstadt, soll mit dem Ziel der verbesserten Klimaresilienz umgebaut werden. Anlass der Maßnahme sind zum einen die umfangreichen Baumschäden, die in Folge steigender Temperaturen und sinkender Niederschlagsmengen in den vergangenen Jahren aufgetreten sind. Zum anderen bewirkt die intensive Erholungsnutzung starke Beeinträchtigungen der Vegetation und der Böden. Diesen Belastungen steht das herausragende Potenzial der Hasenheide für das Stadtklima, die Biodiversität, die menschliche Gesundheit u.a. Belange gegenüber.
Um dieses Potenzial langfristig zu sichern, sollen die Funktionen der Hasenheide für die klimatische Entlastung des Stadtraumes, die Gesundheit und Erholung der Bevölkerung sowie die Vielfalt von Arten und Biotopen stabilisiert und entwickelt werden. Dies soll insbesondere mit Mitteln eines klimaangepassten Umbaus der Gehölzbestände sowie der klimaangepassten Zonierung der Offen- und Aufenthaltsflächen geschehen. Bauherr ist der Bezirk Neukölln und dessen Fachbereich Grünflächen.
Zur Vorbereitung dieser Maßnahmen wird derzeit ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) erarbeitet. Dieser wird Angaben zum Gehölzbestand, zur Nutzung, zu Bauabschnitten u.a. enthalten und dient als allgemeine Grundlage für die schrittweise Ableitung konkreter Ziele in der zu vergebenden Freianlagenplanung.
Für die im PEP dargestellten kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen soll die Objektplanung mit den Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet werden. Dafür sind diejenigen Teilbereiche und Maßnahmen auszuwählen, die bis 2024 mit dem vorgegebenen Budget zu realisieren sind.
Im Zuge der Planungsaufgabe ist auch eine BPU zu erstellen. Ebenfalls zu den Leistungen gehören Maßnahmen der Steuerung und der Abrechnung.
Projektbegleitend soll auch eine Öffentlichkeitsarbeit mit differenzierten Beteiligungsarten und Ansprechpartner*innen in Abhängigkeit vom Projektstand (Anwohner*innen/Nutzer*innen, Expert*innen; informativ, konsultativ) durchgeführt werden.
Zum Ende der Projektlaufzeit ist eine wissenschaftliche Evaluierung geplanter und umgesetzter Maßnahmen im Hinblick auf die Ziele des Förderprogramms, insbesondere Fragen der Klimaresilienz und der CO2-Bilanz, vorzusehen.
Die Fertigstellung der BPU ist für das 4. Quartal 2022 vorgesehen mit anschließendem schnellstmöglichen Baubeginn und Fertigstellung im 3. Quartal 2024.
Das Projekt wird durch Mittel des Bundeshaushaltes finanziert. Die Baukosten in Höhe von 3.778.000 € werden als Baukostenobergrenze als Beschaffenheit vereinbart. Somit ist die Baumaßnahme neben der ABau auch nach den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) durchzuführen.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt)
1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Planung von Freiraumflächen) der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (8 Pkt)
2.1 (8 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Freianlagenplaner nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Freianlagenplaner nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Freianlagenplaner sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 24 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Freianlagenplaner (nach Diplom oder gleichwertig)
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 500 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Freianlagenplaner (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 500 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
3.3 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter verfügen insgesamt über Erfahrung in der Planung und Bauleitung von Freianlagen im öffentlichen Raum.
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 62 Pkt)**
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 31 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 (3 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 500 betragen mindestens 2 Mio. EUR.
4.2 (2 Pkt) – Das Referenzprojekt hatte eine Baukostenobergrenze.
4.3 (3 Pkt) – Es handelt sich um eine urbane Grünfläche.
4.4 (4 Pkt) – Es wurden Maßnahmen für eine klimaangepasste Grünfläche realisiert.
4.5 (3 Pkt) – Es beinhaltet ein öffentliches Beteiligungsverfahren.
4.6 (3 Pkt) – Es wurde durch Fördermittel finanziert.
4.7 (4 Pkt) – Es wurde eine wissenschaftliche Evaluierung hinsichtlich Klimaresilienz und CO2-Bilanz durchgeführt.
4.8 (3 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.
4.9 (3 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.10 (3 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]
Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Nach der Beauftragung der Leistungsphasen 1-2 werden die Leistungsphasen 3 bis 8 jeweils optional ganz oder teilweise stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
LPH 2:
– Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten
- wissenschaftliche Begleitung der Vorplanung
- Veranlassung von Bodenanalysen
- Veranlassung der Vermessung von Teilbereichen
LPH 3:
– Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung
– Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
- wissenschaftliche Begleitung der Entwurfsplanung
– Präsentation und Diskussion der Ergebnisse in der Steuerungsrunde
LPH 4:
– Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung
– Präsentation und Diskussion der Ergebnisse in der Steuerungsrunde
– Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
LPH 8:
- Evaluierung der Klimawirksamkeit der Maßnahmen
Zusätzliche Leistungen:
– Erstellung von Bauunterlagen sowie Abrechnung der Baumaßnahme gem. RZBau und ABau
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, muss für die Unterauftragnehmer kein separater Bewerbungsbogen oder die „Eigenerklärung zur Eignung“ beigefügt werden. Der Hauptauftragnehmer muss jedoch im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8) muss vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gewesen sein. Die Leistungen dürfen max. 5 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um öffentliche Freianlagen handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten „Eigenerklärung zur Eignung“ und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Landschaftsarchitekt/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in der zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 27.01.2022.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]