LKW-Transporte Speisenversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2021/082
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
LKW-Transporte Speisenversorgung
LKW-Transporte Speisenversorgung der SVL Speiseversorgung und -logistik GmbH für die Lieferstellen des Vivantes Konzerns
Berlin
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Speisentransporten von den Speisenverteilzentren der SVL zu den Vivantes Standorten an sieben Tagen in der Woche zu dem vereinbarten Transportbedarf/den Ladezeitfenstern/den vereinbarten Abhol- und Ankunftszeiten nach Anlage 1.1. Die ausgeschriebenen Speisentransportleistungen umfassen auch die Disposition und Bereitstellung von LKW-Transportkapazitäten inklusive Fahrpersonal sowie die Rückführung der Leerguttransportwagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW-Transporte Speisenversorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkner
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.meditrans-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die SVL Speiseversorgung und Logistik GmbH hat die Vivantes- Netzwerk für GmbH beauftragt, die Ausschreibung LKW-Transporte Speisenversorgung zu erbringen. Dies umfasst die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens bis zur Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung.
2. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von EUR 12,50 gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
3. Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind ausschließlich über DTVP zu richten. Dabei ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Bieterfragen" zu benutzen. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet.
4. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RKKE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).