Friedrichshagener Ruderverein e. V. - Vergabe Sanierung Bootshaus und Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 131/21 Angebotsphase
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.f-r-v.de
Abschnitt II: Gegenstand
Friedrichshagener Ruderverein e. V. - Vergabe Sanierung Bootshaus und Außenanlagen
Vergabe von Planungsleistungen für die denkmalgerechte Sanierung und Bestandsrenovierung des Vereinsgebäudes mit Gastronomiebetrieb des Friedrichshagener Rudervereins e.V.
Es soll ein denkmalgeschütztes Bootshaus grundlegend saniert und eine Bestandsrenovierung durchgeführt werden.
Die Fassaden mit Sichtmauerwerk, Putzflächen und Heizelementen müssen renoviert werden. Die Dacheindeckung soll erneuert werden. Einschließlich sämtlicher Blecharbeiten.
Im Inneren müssen alle Oberflächen wie Böden, Wände und Decken sowie Türen und Fenster so überarbeitet werden, dass der denkmalgeschützte Bestand so weit wie möglich erhalten und renoviert werden kann.
Die gesamte Haustechnik, also Elektro-, Sanitär-und Heizungsinstallation, bedarf der Sanierung bzw. Erneuerung.
Unabhängig von den oben genannten Renovierungs-/Sanierungsarbeiten werden auch verschiedene Umbauarbeiten im Gebäude erforderlich (siehe beiliegende Vorentwurfsplanung):
1. Durch Um- und Anbaumaßnahmen soll eine neue Umkleide sowie ein neuer Sanitärtrakt entstehen.
2. Der durch die Neuorganisation unter l. verdrängte Fitness-Bereich soll im Dachraum unter dem offen sichtbaren Dachstuhl untergebracht werden. Bei der Gelegenheit der oben erwähnten Notwendigkeit der neuen Dachdeckung wird der gesamte Dachstuhl gedämmt und zur zusätzlichen Versorgung mit Tageslicht ein Dachreiter-Oberlicht erhalten. Die neuen Nutzungen erfordern einen 2. baulichen Rettungsweg aus der Dachebene.
3. Der Gastronomiebereich im l. OG bedarf einer Sanierung, inklusive Küchen- und Sanitärtrakt.
4. Eine behindertengerechte Erschließung des gesamten Hauses wurde eingehend geprüft und aufgrund von hohen Kosten durch großen Platzbedarf und komplizierte Split -Level im 2.0G und DG verworfen. Die Gastronomie-Ebene im l. OG, der hausöffentliche Bereich für die Vereinsgemeinschaft und Besucher von außen, soll dennoch auch für gehbehinderte Menschen durch einen Treppen- oder Hub-Lift vom Straßenniveau aus erreichbar gemacht werden. Die Folge dessen ist der Umbau der dortigen WC-Anlage mit Einbau einer Behinderten-Toilette.
5. Die Außenanlagen, hier besonders die zum Wasser geneigte Betonfläche, sollen mit dem Ziel von mehr Entsiegelung und in Anlehnung an die ursprüngliche Situation überarbeitet werden. Die Renovierung der 3-fachen Steganlage muss ebenfalls mit aufgenommen werden.
Sämtliche geplanten Eingriffe sind vorbehaltlich einer Abstimmung im Detail von Seiten des Denkmal- Schutzes (UD und LDA) befürwortet worden.
Die Grundlagenermittlung, die nicht Gegenstand des hier zuschließenden Vertrages ist, wurde durch das Büro Krieger + Mielke Architekten/Berlin erbracht. Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich das Büro an die vorliegenden Ausschreibung beteiligen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Friedrichshagener Ruderverein e.V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RKNN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.