Winterdienst-, Grauflächenreinigungs- und Grünpflegeleistungen für drei Bundesliegenschaften in Hannover (VOEK 015-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 015-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10591
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst-, Grauflächenreinigungs- und Grünpflegeleistungen für drei Bundesliegenschaften in Hannover (VOEK 015-21)
Winterdienst-, Grauflächenreinigungs- und Grünpflegeleistungen für drei Bundesliegenschaften in Hannover
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen
Hannover
Durchführung des Winterdienstes (innerhalb und außerhalb der Winterdienstsaison) bzw. Durchführung der Grauflächenreinigung (ganzjährig)
Hinweis zu II.2.7.: Abweichender Leistungsbeginn für die WE 107408 und 145793 ist 01.11.2022.
Grünpflegeleistungen
Hannover
Grünpflege (innerhalb der Grünpflegesaison vom 01.03. bis 31.12. eines Kalenderjahres)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünpflegeleistungen
Ort: Pattensen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30982
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anhang II) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 27.09.2021 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 13. bis 24.09.2021. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 17.09.2021 vereinbart werden.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr,
- Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Neben der Bieterauskunft sind zudem von dem Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anhang 0),
- Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages),
- Grundlagen der ANgebotskalkulation (Anhang III),
- Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anhang IV), ausgefüllt (falls einschlägig).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53116
Land: Deutschland