technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Leipzig- Halle des Deutschen Wetterdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: Vv-46282a/21-PAH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Leipzig- Halle des Deutschen Wetterdienstes
technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Leipzig-Halle des Deutschen Wetterdienstes
automatisierten Flugwetterwarte Leipzig-Halle, Terminalring 11, 04435 Schkeuditz
technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Leipzig-Halle des Deutschen Wetterdienstes
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aus folgenden technischen Gründen ist nur ein begrenzter Wettbewerb möglich:
Mit der Automation der Flugwetterbeobachtung (Projekt AutoMETAR) wird im Falle
einer Störung des vollautomatischen Wetterbeobachtungssystems des Flughafens
(ASDUV) schnellstmöglich, in der Regel spätestens innerhalb von 6h, eine
Instandsetzung erfolgen müssen.
Diese Anforderungen sind an den Verkehrsflughäfen anzuwenden:
- Antrittszeit zum Störungsort von kleiner 60 Minuten nach Alarmierung
- Zugangs- und Fahrberechtigungen zu allen Bereichen des Flughafens (insb.
Sensorstandorte und Flugwetterwarte) und sehr gute Ortskenntnisse
- Auf dem Flughafengelände zugelassene Fahrzeuge, die sich bereits auf dem
Flughafengelände befinden, um die Antrittszeit sicher erfüllen zu können
- Zugänge zum Sicherheitsbereich der DFS und ein eigenes Rufzeichen für den
Funkkontakt zur DFS
- Bereitschaftsdienst 24/7
Diese zwingenden Anforderungen können technisch nur der Flughafenbetreiber
bzw. eine am Flughafen ansässige Firma, z.B. die Flughafenfeuerwehr/die
Elektroabteilung/die Verkehrsaufsicht oder andere Firmen des Flughafens.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Leipzig- Halle des Deutschen Wetterdienstes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163