Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung "Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung "Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung"
Gegenstand der vergebenen Leistung ist der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung Berufsbegleitender Fernlehrgänge, welche auf die IHK-Prüfung „Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung“ vorbereiten.
Die Fernlehrgänge müssen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen sein.
Die Fernlehrgänge müssen nicht ausschließlich bzw. exklusiv nur für die Mitarbeiter der BSR durchgeführt werden, sondern können sich in dem laufenden Lehrgangsbetrieb einordnen.
Der geschätzte Umfang der Beauftragung umfasst unverbindlich ca. 16 Teilnehmer:innen pro Fernlehrgang und Lehrgangsjahr.
Dresden, Deutschland
Die Durchführung der Lehrgänge muss als Berufsbegleitender Fernlehrgang erfolgen und sollte folgende Methoden beinhalten:
o Selbständiges Bearbeiten von Fernlehrgangsunterlagen und begleitende Unterlagen,
o Bearbeiten von Selbst- und Fremdkontrollfragen sowie
o Vertiefung durch mehrtägig zusammenhängende Präsenzseminare.
Die Bearbeitung erfolgt mit Hilfe eines individuellen Online-Portals des Auftragnmehmers.
Die Teilnehmer/-innen werden mit dem Fernlehrgang berufsbegleitend auf die Prüfung „Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung“ vor der IHK vor-bereitet. Darüber hinaus ist ein Zusatzkurs erforderlich und anzubieten, welcher die naturwissenschaftlichen Grundlagen reaktiviert und vertieft.
Die Fernlehrgänge untergliedern sich in folgende Teile:
o Vorbereitungskurs auf den Prüfungsteil: Teil 1: Grundlegende Qualifikationen
o Vorbereitungskurs auf den Prüfungsteil: Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikationen
o Zusatzkurs (Vorbereitungskurs zum Prüfungsteil)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die SBG Dresden mbH - Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe ist der einzige Anbieter, der einen zertifizierten und berufsbegleitenden Fernlehrgang anbietet.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Deutschland hat schriftlich bestätigt, dass es zu dem Fernlehrgang "Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung" mit der Zulassungsnummer 564608 keine Alternative im Fernunterricht gibt, welche bei der ZFU zugelassen ist.
Fernunterricht muss laut dem Fernunterrichtsschutzgesetz in Deutschland durch die ZFU zertifiziert sein.
Entsprechend existiert kein Wettbewerb, sodass der Auftrag direkt vergeben wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.