Strategie, Konzeption, Beratung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Eventmanagements
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewobag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategie, Konzeption, Beratung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Eventmanagements
Gesucht werden qualifizierte, kreative und professionelle Agenturen mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich
Eventmanagement zur strategischen Begleitung und operativen Umsetzung.
Die Gewobag führt jährlich ca. 50 Veranstaltungen in unterschiedlichen Rahmen – von Richtfesten über
Grundsteinlegungen zu Stakeholder-Veranstaltungen – durch. Dabei setzt die Unternehmenskommunikation
auf eine konzeptionelle Herangehensweise, auf Innovation, Kreativität, überraschende Momente, Handson Mentalität sowie Nachhaltigkeit. Zunehmendes Gewicht nimmt die Digitalisierung bei Events über
unterschiedliche Module und Umsetzungsansätze ein.
Gesucht werden qualifizierte, kreative und professionelle Agenturen mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich
Eventmanagement zur strategischen Begleitung und operativen Umsetzung.
Die Gewobag führt jährlich ca. 50 Veranstaltungen in unterschiedlichen Rahmen – von Richtfesten über
Grundsteinlegungen zu Stakeholder-Veranstaltungen – durch. Dabei setzt die Unternehmenskommunikation
auf eine konzeptionelle Herangehensweise, auf Innovation, Kreativität, überraschende Momente, Handson Mentalität sowie Nachhaltigkeit. Zunehmendes Gewicht nimmt die Digitalisierung bei Events über
unterschiedliche Module und Umsetzungsansätze ein
Die Gewobag hat die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Die Gewobag
muss die jeweiligen Optionen bis zum 30.06.2023 (1. Verlängerungsoption) und bis zum 30.06.2024 (2.
Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform ausgeübt haben.
Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn
der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland