Stadtteiltreff und Grünzug Glückstadt-Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 3839.04 LB
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-big.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteiltreff und Grünzug Glückstadt-Nord
Die Stadt Glückstadt wurde 2014 mit einem Untersuchungsraum in Glückstadt-Nord in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" (überführt in 2020 in "Sozialer Zusammenhalt") aufgenommen. Übergeordnetes Ziel der Programmkulisse "Sozialer Zusammenhalt" ist die Stabilisierung und Aufwertung von städtebaulich, wirtschaftlich sowie sozial benachteiligten und strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen. Über zielgerichtete Investitionen in das Wohnungsumfeld, die Wohnqualität und die Infrastruktur sollen Chancen der Teilhabe und Integration erhöht werden. Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (u.a. energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, Schaffung / Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen, Vernetzung dieser, Begrünung von Bauwerksflächen und Erhöhung der Biodiversität) sind bei Maßnahmen weitgehend zu berücksichtigen.
Der Neubau eines generationsübergreifenden Stadtteiltreffs und die Qualifizierung des Grünzugs stellt ein wichtiges Entwicklungsziel für den Stadtteil Glückstadt-Nord innerhalb der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Nord" dar. Ein Stadtteiltreff stellt das Pendant zu den kommerziellen und institutionalisierten Einrichtungen dar und dient der dringend notwendigen Angebotserweiterung und der Belebung der Quartiersmitte. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und von Akteur*innen aus dem Quartier, bereits ein Raumprogramm für den Stadtteiltreff entwickelt.
Es gibt für den Bereich des Baugrundstückes keinen Bebauungsplan. Der Neubau muss sich nach § 34 BauGB in das umgebende bauliche Umfeld einfügen. Der genaue Standort im öffentlichen Grünzug steht noch nicht fest. Die Definition des Baufeldes ist Teil der Wettbewerbsaufgabe. Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich der Manifestierung der Quartiersmitte mit dem Neubau des Stadtteiltreffs ein wichtiger Meilenstein gelegt wird.
Parallel zu der Planung des Stadtteiltreffs im öffentlichen Grünzug, soll dieser Grünzug ebenso überplant werden und neue Qualitäten erhalten. Eine Herausforderung der Wettbewerbsaufgabe stellt eine mögliche Verknüpfung und Nutzung von Synergieeffekten zwischen Neugestaltung Grünzug mit der Außenanlage des Stadtteil-Treffs dar.
Aufgrund großer Qualitätsdefizite und dem Ziel, in diesem bzw. angrenzenden Bereichen eine sogenannte "Neue Quartiersmitte" zu etablieren, wird der Abschnitt zwischen Königsberger Straße und Jahnstraße als Raum des Aufenthalts, der Begegnung, des Verweilens, der Freizeit und Kommunikation betrachtet. Es soll eine multifunktionale Fläche geschaffen werden, die auch für Veranstaltungen geeignet ist. Hierzu muss die technische Infrastruktur (Versorgung) geschaffen werden. Die unterschiedlichen Ansprüche an eine lebendige Fläche im Umfeld des Stadtteiltreffs und ruhigere Flächen im Grünen sind dabei miteinander in Einklang zu bringen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV Verhandlungsverfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach den Kriterien
STÄDTEBAULICHE QUALITÄT;
FREIRAUMPLANERISCHES KONZEPT;
HOCHBAULICHES KONZEPT;
FUNKTIONALES KONZEPT.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, zweistufiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV.
Der Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer Nr. 1096/21 mit Datum vom 09.04.2021 vergeben.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI und §§ 38 HOAI - mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 - beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Voraussichtliche Termine des Verfahrens:
Versand der Auslobung: 23. KW 2021; schriftliche Rückfragen (Stufe 1): bis 24. KW 2021; Rückfragenkolloquium: 11.06.2021; Abgabe Arbeiten (Stufe 1): 31. KW 2021; Preisgericht (Stufe 1): 15.09.2021.
Versand Auslobungsunterlagen (Stufe 2): 39. KW 2021; Abgabe Modell (Stufe 2): 45. KW; Preisgericht (Stufe 2): 01.12.2021.
Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten "Zuschlagsmatrix" und "Verfahrenshinweise" zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VRKZ0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.