Vermessung mit bemannten Luftfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA49412
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vermessung mit bemannten Luftfahrzeugen
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Durchführung bemannter Vermessungsflüge, die Aufnahme des Flugkorridors mit geodätischen Sensoren (GNSS, IMU, Kamera, LiDAR), die Auswertung [Beschreibung des Auftrags].der aufgenommen Daten zu klassifizierten Punkten und True-Orthofotos einschließlich der örtlichen Bestimmung von Pass- und Kontrollpunkten sowie Sonderauswertungen.
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Durchführung bemannter Vermessungsflüge, die Aufnahme des Flugkorridors mit geodätischen Sensoren (GNSS, IMU, Kamera, LiDAR), die Auswertung der aufgenommen Daten zu klassifizierten Punkten und True-Orthofotos einschließlich der örtlichen Bestimmung von Pass- und Kontrollpunkten sowie Sonderauswertungen.
Option der Verlängerung siehe II.2.7
Die genannten Auftragswerte sind auf Basis von Vergangenheitswerten ermittelt. Sie stellen keine Zusicherung dar das in dieser Höhe Aufträge erteilt werden. Der Rahmenvertrag wird mengenoffen geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vermessung mit bemannten Luftfahrzeugen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen finden Sie:
a) durch Klicken auf den Link unter I.3,
b) im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
1. der unregistrierte Nutzer unter „Herunterladen",
2. der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Assistent -> Teilnahmeantrag bearbeiten -> Punkt 3 Anlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.