Bedienplatzmöbel und 24H-Leitwartenstühle für 2019er Leitwartenkonzepte Referenznummer der Bekanntmachung: 20FÜ44762
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bedienplatzmöbel und 24H-Leitwartenstühle für 2019er Leitwartenkonzepte
Rahmenverträge für die deutschlandweite Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Bedienplatzmöbeln und 24H-Leitwartenstühle für 2019er Leitwartenkonzepte
Los 1: Rahmenverträge für die deutschlandweite Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Bedienplatzmöbeln für 2019er Leitwartenkonzepte
Los 1: Rahmenverträge für die deutschlandweite Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Bedienplatzmöbeln für 2019er Leitwartenkonzepte
Die Laufzeit des jeweiligen Rahmenvertrages beträgt 36 Monate mit der Option diesen zweimal durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um 1 Jahr (12 Monate) zu verlängern.
Los 2: 24H-Leitwartenstühle für 2019er Leitwartenkonzepte
Los 2: Rahmenverträge für die deutschlandweite Belieferung der Deutschen Bahn AG mit 24H-Leitwartenstühle für 2019er Leitwartenkonzepte
Die Laufzeit des jeweiligen Rahmenvertrages beträgt 36 Monate mit der Option diesen zweimal durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um 1 Jahr (12 Monate) zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Rahmenverträge für die deutschlandweite Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Bedienplatzmöbeln für 2019er Leitwartenkonzepte
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: 24H-Leitwartenstühle für 2019er Leitwartenkonzepte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.