Abbruch eines Bestandsgebäudes und Neubau einer Kinder- und Jugendeinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: J-010_AK-01_fbT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch eines Bestandsgebäudes und Neubau einer Kinder- und Jugendeinrichtung
Der Bezirk Mitte von Berlin, vertreten durch das Jugendamt plant die bestehende Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Grundstück Kongostraße 28 in 13351 durch einen Neubau zu ersetzen.
Das eingeschossige Bestandsgebäude aus 1960 ist sanierungsbedüftig, nicht barrierefrei und schadstoffbelastet und soll im Rahmen der Maßnahme abgebrochen und fachgerecht entsorgt werden.
Der Neubau muss den Anforderungen einer attraktiven Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gerecht werden, 2-geschossig ausgeführt um mehr Nutzungsvielfalt zuzulassen, barrierefrei und nachhaltig durch z.B. den Einsatz von erneuerbarer Energien und die Verwendung von nachhaltigen Baustoffen.
BGF (Bestandsgebäude): 386 m2
BGF (Neubau): 913 m2
Summe Baukosten KG 300: [Betrag gelöscht] EUR netto
Summe Baukosten KG 400: [Betrag gelöscht] EUR netto
Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR netto
Bezirk Mitte von Berlin, OT Wedding,
Kongostraße 28
Der Bezirk Mitte von Berlin, vertreten durch das Jugendamt plant die bestehende Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Grundstück Kongostraße 28 in 13351 durch einen Neubau zu ersetzen.
Das eingeschossige Bestandsgebäude aus 1960 ist sanierungsbedüftig, nicht barrierefrei und schadstoffbelastet und soll im Rahmen der Maßnahme abgebrochen und fachgerecht entsorgt werden.
Der Neubau muss den Anforderungen einer attraktiven Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gerecht werden, 2-geschossig ausgeführt um mehr Nutzungsvielfalt zuzulassen, barrierefrei und nachhaltig durch z.B. den Einsatz von erneuerbarer Energien und die Verwendung von nachhaltigen Baustoffen.
BGF (Bestandsgebäude): 386 m2
BGF (Neubau): 913 m2
Summe Baukosten KG 300: [Betrag gelöscht] EUR netto
Summe Baukosten KG 400: [Betrag gelöscht] EUR netto
Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]