Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Lagerung und Lieferung von Verpackungsmaterial für das Staatsarchiv Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021001848
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Lagerung und Lieferung von Verpackungsmaterial für das Staatsarchiv Hamburg
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Lagerung und Lieferung von Verpackungsmaterial für das Staatsarchiv Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Kultur und Medien: Staatsarchiv Hamburg (BKM) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit archivgerechtem Verpackungsmaterial für das Archivgut des Staatsarchivs Hamburg.
zweimalige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr bis maximal zum 14.05.2026
Materialtypen und Maße Höchstmenge in Stück für 4 Jahre (inkl. Verlängerungsoption)
1 Archivschachtel DIN A4 liegend 10 cm 9.000
2 Archivschachtel DIN A4 liegend 12 cm 1.200
3 Archivschachtel DIN A4 stehend 10 cm 1.500
4 Archivschachtel DIN A4 stehend 12 cm 800
5 Archivschachtel Folio stehend 10 cm 7.000
6 Archivschachtel Folio stehend 12 cm 2.300
7 Mappe 3 Klappen bis 3 cm DIN A4 (23 x 31 cm) 60.000
8 Mappe 3 Klappen bis 6 cm DIN A4 (23 x 31 cm) 9.000
9 Mappe 3 Klappen bis 3 cm Folio (23 x 35 cm) 36.000
10 Mappe 3 Klappen bis 6 cm Folio (23 x 35 cm) 6.500
11 Schlauchheftung (bestehend aus Schlauch, Gabel, Abdeckplatte) 65.000
12 Trennblätter (Abdeckpappen/-Zuschnitt) 25.000
13 Abdeckkartons (Abdeckpappen/-Zuschnitt) DIN A4 25.000
14 Abdeckkartons (Abdeckpappen/-Zuschnitt) Folio 25.000
Weiterhin endet der Vertag je Materialeinheit automatisch mit dem Erreichen der Höchstwerte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind während der Angebotsabgabe
anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie
zusätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen. Ziffer 3 des Eignungsvordruckes (Vergabevordruck Nr. 04) ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln abzugeben.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Die Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben , Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III 1.2 und III.1.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
1.) Es ist der Vordruck zur Eignung E1 (Vergabevordruck Nr.04 Eignung) ausgefüllt und ggfs. unterzeichnet
einzureichen
2.) wenn zutreffend Nachweis zur Bietergemeinschaft (E4)
2.) Mit dem Angebot ist der Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
gemäß Verfahrensbrief Ziffer 11 mitzuteilen
Es sind zwingend folgende Dokument einzureichen:
3.)Es sind zwingend die in dem Vergabevordruck Nr.04 Eignung ( geforderten 3 Referenzen) (E2) einzureichen - gemäß
Verfahrensbrief Ziffer 11.
4.)Darstellung des Unternehmens (E3) auf max. 3 DIN A4 Seiten - gemäß Verfahrensbrief Ziffer 11 Angaben über die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie Angaben zum IPM Konzept - gemäß Verfahrensbrief Ziffer 11 und Technisches Leistungsverzeichnis Ziffer 7
5.)Nachweis der rechtsverbindlichen Qualitätsgarantie (E5) gemäß Verfahrensbrief Ziffer 11. Eine Nachweis der Garantie, dass die Verpackungsmaterialien den technologischen Grundlagen der DIN EN ISO 9706 und DIN ISO 16245 - Typ A entsprechen, ist den Bieterunterlagen beizugeben.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Der Auftragnehmer (AN) haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern, Erfüllungshilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre. Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine dieser Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe pro Schadensfall sowie zweifach maximiert je Versicherungsjahr abzuschließen:
+ Personen- und Sachschäden : 5 Mio. EUR pauschal
+ Vermögensschäden: 500 T EUR
Weiterhin hat der Bieter eine Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR abzuschließen.
(gemäß Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 8)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß §160 Abs.3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §160 Abs. 3 S.1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland