Ausstreichautomat Referenznummer der Bekanntmachung: VV 139-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstreichautomat
Plattenausstreichautomat für die Mikrobiologie
Zentrum für Diagnostik, Institut für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene Martinistr. 52 20251 Hamburg
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt für das Institut für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene einen Ausstreichautomaten zum Probenansatz für die bakteriologische Analytik zu beschaffen.
Unter Probenansatz fallen die Inokulation, das Ausstreichen sowie die Sortierung von Proben.
Insbesondere, aber nicht ausschließlich, soll mit dem Gerät der Probenansatz für Urindiagnostik, Blutkulturdiagnostik
sowie bei krankenhaushygienischen Indikationen durchgeführt werden. Perspektivisch sollen Proben aus
Atemwegssekreten, Biopsien und Liquor hinzukommen
Es ist beabsichtigt das Gerät zukünftig, auch in Kombination mit anderen Geräten, für vollständig automatisierte
Probenverarbeitung zu nutzen. Daher muss sich der Ausstreichautomat perspektivisch mit seinen Funktionalitäten
in eine totale Laborautomation integrieren lassen
Art und Umfang:
Insgesamt ist mit derzeit ca. 400 Prozeduren pro Tag bei zunehmenden Probenzahlen zu rechnen. Zukünftig ist mit
einem Probenzuwachs von ca. 5% pro Jahr über die nächsten 5 Jahre zu kalkulieren. Ab dem 5. bis zum 8. Jahr ist
ein Probenzuwachs von 2% pro Jahr anzunehmen. Dieser Zuwachs soll mit dem zu beschaffenden Ausstreichautomaten
abgedeckt werden
Ort der Leistung:
Das Gerät wird in den mikrobiologischen Laboren des Klinikums zum Einsatz kommen
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,- wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstreichautomat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRK0P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.uke.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.