Lieferung Arzneimittel Referenznummer der Bekanntmachung: 013-00053 (3369)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pbmg.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Arzneimittel
Lieferung Arzneimittel
Beschaffung von Arzneimitteln: Abatacept, invasiv (ATC-Code L04AA24)
Beschaffung von Arzneimitteln: Ozanimod, peroral (ATC-Code L04AA38)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Wir würden durch die Veröffentlichung von Mengengerüsten an alle Marktteilnehmer, unsere Mitglieder nachteiligem Bewerbungsdruck aussetzen.
Daher schreiben wir jeden Marktteilnehmer, der ein zu vergebenes Los herstellt, unter der Übersendung individueller Mengengerüste an und bitten um Angebote.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
013-00053 (3369)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfsinformation: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 sowie § 134 Abs. 2 sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung.
Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 (Abs. 3).