Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48520
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Gera - Weischlitz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.5 - Unteraufträge für einzelne Teilleistungen können vergeben werden.
Korrektur zu I.1: Der Auftrag wird im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers DB Netz AG (Bukr 16), Theodor-Heuss-Allee 7, 60486 Frankfurt am Main erteilt.
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Greiz
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Gera - Weischlitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Der Hauptvertrag beinhaltet die Vergabe Planungs- und Bauleistungen von neuen Stellwerken auf der Strecke 6269 in der Stellwerkstechnologie DSTW. Zudem kommt der Ersatz und die Anbindung von 16 BÜ auf dem Streckenabschnitt. Auf Grund der geänderten Leistung wird abweichend zum Vertrag zusätzlich das ehemals stillgelegte Gleis 4 ausgerüstet, mit allen damit zusammenhängenden ausrüstungstechnischen Sachverhalten.
Die zusätzlichen Leistungen beinhalten:
- sicherungstechnische Anbindung inkl. Zusammenhangsleistungen
Die Leistungen zur Umsetzung des Technikprojekt sind nach Vorgabe des Fördergebers des BMVI vollumfänglich an den bereits beauftragten Generalunternehmer des SLP Gera-Weischlitz zu vergeben. Ziel des Technikprojektes ist es, die Entwicklung neuer Stellwerkstechnologien für den Flächenrollout DSD zu fördern und die Leistungsfähigkeit der im Markt befindlichen Signalbaufirmen zu erhöhen. Die Beauftragung kann auch deshalb nur gesamthaft erfolgen, da der GU dem AN die Umsetzung des Gesamtprojekts als vertragliche Leistung schuldet. Die Erbringung der o.g. Nachtragsleistungen steht in direktem Zusammenhang mit dem Planungsergebnis der bereits beauftragten Leistungen mit direkten betrieblichen, technischen und funktionalen Abhängigkeiten. Aus diesen Gründen ist die Vergabe an einen Dritten nicht möglich.