BKK CrossPlattform Referenznummer der Bekanntmachung: BKK-BGM 4.0
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bkk-dachverband.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BKK CrossPlattform
Beschaffung einer mandantenfähigen, d.h. eine für 72 Betriebskrankenkassen und deren Träger- und Kundenunternehmen nutzbaren digitalen Plattform für BGM-Maßnahmen (BGM-Plattform).
Der BKK Dachverband e.V. plant im Auftrag der Arbeitsgruppe BGM 4.0 die Beschaffung einer mandantenfähigen, d.h. eine für 72 Betriebskrankenkassen und deren Träger- und Kundenunternehmen nutzbaren digitalen Applikation für BGM-Maßnahmen. Diese sogenannte BGM-Plattform ermöglicht dabei sowohl die Verwaltung, Organisation, Koordination und Durchführung von BGM-Maßnahmen durch die Betriebskrankenkassen, Träger- und Kundenunternehmen als auch die Nutzung durch Endkunden, d.h. Mitglieder*innen und Mitarbeiter*innen der Träger- und Kundenunternehmen, im weiteren Endnutzer genannt. Hierfür erwirbt der BKK Dachverband e.V. Eigentums- und Nutzungsrechte an der Applikation. Die bisherigen Produkte - eine Gesundheits-App zur Förderung der individuellen Gesundheit am Arbeitsplatz und ein Informationsportal für einen gesundheitsfördernden Führungsstil - müssen in den in diesem Auftrag zu beschaffenden Leistungen maßgeblich berücksichtigt werden und alle nahtlos miteinander funktionieren.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet - mit Ausnahme der Pflege, - Hosting- und Weiterentwicklungsleistungen - nach zwölf Monaten. Der Vertrag kann einmalig durch einseitige, schriftliche Erklärung des Auftraggebers um weitere 12 Monate verlängert werden.
Pflege, Weiterentwicklungsleistungen und Hosting sind beginnend mit der Abnahme jeweils für die Dauer von 36 Monaten zu erbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit für die Erbringung dieser Leistungen jeweils nach Ablauf der Erstlaufzeit durch einseitige, schriftliche Erklärung bis zu zwei Mal sukzessive um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus:
- Referenz 1: 60%
- Referenz 2: 30%
- Referenz 3: 10%
Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet. Dabei werden für den Nachweis folgender Aspekte, die jeweils angegebenen Punkte vergeben:
- Erfahrungen im Bereich KI/machine learning: 3 Punkte
- Erfahrungen mit Entwicklungen im Bereich Prävention/Gesundheitsförderung oder DIGA: 3 Punkte
- Erfahrungen in der Entwicklung und Veröffentlichung von nativen oder hybriden Apps (iOS und Android) und Webapplikationen: 2 Punkte
- Erfahrungen im Bereich Kompetenzbildung: 2 Punkte.
Zu den Anforderungen an die Referenzen siehe im Einzelnen Nr. III.1.3) dieser Bekanntmachung.
Zusätzliche Leistungen, Weiterentwicklungsleistungen und Abrufleistungen werden, wenn der Auftraggeber sie anordnet, entsprechend Position 3 des Preisblattes nach Tagessätzen vergütet (Option/Überprüfungsklausel gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur Erreichung der Vertragsziele erforderlich und die angeordneten Leistungen mit den vertragsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Zudem darf sich der Gesamtcharakter des Auftrags durch die Anordnung nicht verändern. Es geltend die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2018, 2019, 2020)
- Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2018, 2019 und 2020)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
- Der Gesamtumsatz muss im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist jährlich mindestens EUR 800.000,00 betragen haben.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: Personenschäden mind. EUR 2.000.000,00, Sachschäden mind. EUR 2.000.000,00 und Vermögensschäden mind. EUR 500.000,00.
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit einem Mindestauftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: Auftragswert in EUR (netto), Leistungszeitraum, Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft, kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber (Referenzgeber) mit Kontaktdaten. Insbesondere ist auf folgende Aspekte einzugehen: Erfahrungen in der Entwicklung und Veröffentlichung von nativen Apps (iOS und Android); Erfahrungen in der Entwicklung und Veröffentlichung von Webapplikationen; Erfahrungen in der Entwicklung und Veröffentlichung von hybriden Apps/Web-Apps; Erfahrungen im Support, Pflege und Wartung von nativen Apps und Webportalen; Erfahrungen mit Projekten im Bereich eHealth, bevorzugt mit DiGA-Zertifizierung; Erfahrungen im Bereich Prävention/Gesundheitsförderung; Erfahrungen bei der Entwicklung von digitalen Produkten im Auftrag von Gesetzlichen Krankenversicherungen; Hosting, Betrieb und Weiterentwicklung von nativen Apps und Webportalen
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der festangestellten Mitarbeiter, der Führungskräfte sowie der Beschäftigten in den Tätigkeitsbereichen Software-Architektur-Expertise, UX/UI-Expertise, Qualitätsmanagement-Expertise, agile Softwareentwicklung (Scrum Master), native iOS-Entwicklung (Kotlin/Swift), Webentwicklung (Java oder PHP, Hybridentwicklung (Flutter/Dart) des Bewerbers in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
- Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen mit einem Mindestauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz muss jeweils einen der nachstehenden Leistungsbereiche umfassen:
- Leistungsbereich1: Entwicklung und Veröffentlichung von nativen Apps (iOS und Android) im Kontext Betrieblicher Gesundheitsförderung oder Entwicklung und Veröffentlichung von Webapplikationen im Kontext Betrieblicher Gesundheitsförderung
- Leistungsbereich 2: Betrieb, Support, Pflege und Weiterentwicklung einer nativen App (iOS und Android) mit dem Schwerpunkt Internet of Things (IoT) oder Betrieb, Support, Pflege und Weiterentwicklung einer Webapplikation mit dem Schwerpunkt Internet of Things (IoT).
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers in der Referenzdarstellung überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind. Die Bewerber sind daher aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
- Im Jahr 2021 müssen die nachstehenden Mindestbeschäftigtenzahlen je Tätigkeitsbereich erfüllt sein. Eine angestellte Fachkraft kann mehrere der nachstehenden Tätigkeitsbereiche erfüllen:
- Beschäftigte im Tätigkeitsbereich Software-Architektur-Expertise: mindestens 1
- Beschäftigte im Tätigkeitsbereich UX/UI-Expertise: mindestens 1
- Beschäftigte im Tätigkeitsbereich Qualitätsmanagement-Expertise: mindestens 1
- Beschäftigte im Tätigkeitsbereich agile Softwareentwicklung (Scrum Master): mindestens 1
- Beschäftigte im Tätigkeitsbereich native iOS-Entwicklung (Kotlin/Swift): mindestens 1
- Beschäftigte im Tätigkeitsbereich Webentwicklung (Java oder PHP): mindestens 1
- Beschäftigte im Tätigkeitsbereich Hybridentwicklung (Flutter/Dart): mindestens 1
Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1.S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Ausschlussgründen.
Alle zur Auftragsausführung eingesetzte Mitarbeiter müssen verhandlungssicher deutsch sprechen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRAUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung eingegangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.