Umweltfreundliche Glas- und Glasfassadenreinigung im Modulbau des Deutschen Bundestages Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-281-16-BL5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltfreundliche Glas- und Glasfassadenreinigung im Modulbau des Deutschen Bundestages
Gegenstand der Leistung sind die Glas- und Glasfassadenreinigung, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen im Dienstgebäude Modulbau (MODB) des Deutschen Bundestages in Berlin gemäß den von der Auftraggeberin angegebenen Turnussen und Verfahren.
Der MODB ist ein aus 400 Modulen bestehender Gebäudekomplex. Er dient im Wesentlichen der Unterbringung der Abgeordnetenbüros und den dazugehörigen Servicebüros der Bundestagsverwaltung. Diese Liegenschaft stellt somit hohe Anforderungen an das repräsentative Erscheinungsbild.
Zum Leistungsumfang gehören die Glasreinigung mit Rahmen, die Glasfassadenreinigung, die Reinigung der Aluminiumfassadenteile, die Reinigung der Screenwall, die Jalousiereinigung, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen.
Die Anschrift des MODB lautet Adele-Schreiber-Krieger-Straße 6, 10117 Berlin.
Berlin - Mitte
Jährlich ist eine Gesamtfläche von 29.034,76 m² zu reinigen.
Die Höchstmenge der Reinigungen beträgt für die unter Punkt 6.1 dieser Leistungsbeschreibung genannten Flächen zwölfmal während der gesamten Vertragslaufzeit. Ausgenommen ist die in Punkt 6.1 Buchstabe f) genannte Reinigungsfläche, deren Höchstmenge viermal während der gesamten Vertragslaufzeit beträgt.
Die Höchstmenge der unter Punkt 6.4 dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Tagesglasreinigung beträgt 4200 Stunden auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet.
Die Höchstmenge der unter Punkt 6.5 dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Sonderreinigungen beträgt 1400 Stunden auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister
beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem
Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als
[Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und
§ 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland
beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG)
beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks
(erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des
Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme
mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden)
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren
erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein
hinsichtlich der Glasreinigung von Gebäuden mit
vergleichbarer Nutzungsart. Bei einer Referenz muss das
Auftragsvolumen in Euro (netto) mindestens 60% der eigenen
Angebotssumme netto betragen. Die Referenzen werden
anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen
durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die
geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
- Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001
(Qualitätsmanagement) oder gleichwertig sowie aktuelles
Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder
gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Falls Sie diese
Zertifikate (noch) nicht mit dem Angebot vorlegen können
beziehungsweise Sie nicht zertifiziert sind, besteht die
Möglichkeit, anhand von Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit
zu den genannten Normen hinsichtlich der Umsetzung
nachzuweisen. Hieraus müssen alle Ziele der jeweiligen Norm
eindeutig hervorgehen. Die Zertifizierungen sind über den
Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls dann
auch auf Anfrage der Auftraggeberin während des
Vertragszeitraumes nachzuweisen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist,
ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der
Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des
Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen
beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen
gemeinsam erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind: Kalkulation über die Stundenverrechnungssätze nach der Leistungsbeschreibung. Die Kalkulation dient als Grundlage für etwaige Entgeltanpassungen nach Ziffer 8.3 der Leistungsbeschreibung/Besonderen Vertragsbedingungen. Aus ihr muss sich in relativen wie absoluten Zahlen ergeben, wie sich die jeweiligen Stundenverrechnungssätze im Einzelnen aus Grundlohn, Lohnzusatzkosten (Lohnnebenkosten und lohngebundene Kosten) und auftragsbezogenen Kosten zusammensetzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.