Freianlagenplanung_Lph. 1-9_KiTa_Semmelländer_Weg_13593_Berlin. Referenznummer der Bekanntmachung: KSW02/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13593
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwv-heerstrasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung_Lph. 1-9_KiTa_Semmelländer_Weg_13593_Berlin.
In Berlin Spandau, Bezirksregion Staaken /Heerstraße Nord ist der Neubau einer KiTa auf einem rund 2.742 qm großen Grundstück geplant. Mit dem Neubau soll ein offener und inklusiver Ort im Stadtteil entstehen. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau einer KiTa mit ca. 75 Betreuungsplätzen und integriertem, für die Stadtteilarbeit geöffneten zentralem „Marktplatz“. Dieser zentrale Bereich soll multifunktional nutzbar ausgebildet werden.
Eine Machbarkeitsstudie geht von 800 qm Nutzfläche BGF des Neubaus und entsprechenden Gesamtkosten in Höhe von 2.000.000 € aus. Es wird ein Antrag auf Förderung durch das Bund-Länder-Programm „Kitaplatzerweiterung“ gestellt. Die Anwohner*innen des Stadtteiles sind unter anderem über die assoziierten Familienzentren im Planungsprozess zu beteiligen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für das KiTa-Außengelände. Um das Potential des Grundstückes als Spiel- und Verkehrsfläche zu erkennen und voll zu entwickeln, wird eine enge Abstimmung mit den federführenden Objektplaner:innen gewünscht.
Berlin, DE
Beauftragt werden sollen die im Bereich Freianlagenplanung erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 und Anlage 11 Nr. 11.1 (HOAI 2013) für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit mindestens 75 Plätzen im Semmelländer Weg 30, 13593 Berlin (Gem. Staaken, Flur 4, Flurstück 1752/41).
Für das Grundstück existieren keine Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan. Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit der § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Neubauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen.
Zur Planung der Außenflächen liegt eine Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes aus dem Mai 2021 vor, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Demnach ist auf eine naturnahe Gestaltung des Außenbereiches zu achten. Dieses Anliegen wird verstärkt durch das pädagogische Konzept des Trägervereines.
Die Kindertagesstätte wird als Teil des Gemeinwesens begriffen. Daher soll sich das zukünftige pädagogische Konzept der Einrichtung an der Reggio-Pädagogik ausrichten. Entsprechend dem Reggio-Ansatz ist die frühkindliche Bildung eine gesellschaftliche und gemeinschaftliche Aufgabe eines gesamten Stadtteiles. Das Kita-Außengelände soll (wie auch die Innenräume) die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Initiativen und Aktionen von Menschen unseres Gemeinwesens ermöglichen. Im Planungsprozess, bei der Errichtung und der späteren Pflege des Gartens ist die Einbindung von Familien ausdrücklich erwünscht.
Die Kindertageseinrichtung wird in einem Quartier angesiedelt sein, dass als sozialer Brennpunkt sowohl Aktionsraum der sozialen Stadt als auch Fördergebiet des Programmes „Nachhaltige Erneuerung“ ist.
Viele Kinder und Familien dieses Stadtteiles haben keinen Zugang zu einem eigenen Garten. Die Außenanlagen der KiTa sollen ihnen einen wohnortnahen Naturraum schaffen. Die Kinder dürfen in ihm selbstbestimmt Erfahrungen machen, experimentieren und forschen. In der Reggio-Pädagogik spielt die Gestaltung des Raumes, in dem die Kinder sich bewegen, eine entscheidende Rolle. Er wird als „dritter Erzieher“ gesehen. Der Entdeckergeist der Kinder soll angeregt werden. Dazu gehört auch der eigene Anbau von Obst und Gemüse in einer Pflanzecke. Die Spielflächen sollen insbesondere zum Spiel mit natürlichen Materialien wie Äste, Steinen, Sand und Wasser anregen. Auch Im Sinne der Inklusion bietet der KiTa-Garten allen Kindern eine förderliche und anregende Umgebung.
Die Struktur und die Elemente der Außenanlagen bieten Kindern von 0 – 6 Jahren eine sichere Umgebung. Die Kenntnis und Berücksichtigung der relevanten Normen wie z.B. der DIN EN 1176 und die Vorschriften der Unfallkasse sind Voraussetzung für eine Bewerbung.
Nach einer ersten Einschätzung kann von folgenden Eckdaten bezüglich der baulichen Ausgestaltung ausgegangen werden:
- 2 Vollgeschosse
- 2 Baukörper mit jeweils 200 qm Grundfläche
- d.h. insgesamt 400 qm Grundfläche, ca. 800 qm Geschossfläche plus eventuelle Aufenthaltsräume im Dach
Eine Karte des Grundstückes ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die verkehrliche Erschließung ist problematisch, da es nur einen schmalen Fußweg gibt, die Fahrbahn lediglich 4,50m breit und keine regulären Parkmöglichkeiten im Nahbereich gibt. Der motorisierte Bringe- und Abholverkehr sollte möglichst reduziert werden. Parkflächen auf dem Grundstück müssten hinter der Baugrenze angeordnet werden.
Eine erste Idee des Trägers ist der dauerhafte Verleih von Lastenrädern mit einer Transportmöglichkeit von bis zu 4 Kindern an Familien. Einschränkend ist zu beachten, dass keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind.
Das Gesamtvorhaben soll einen wesentlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten und auch auf andere Vorhaben ausstrahlen. So ist beispielsweise eine Fassaden- und Dachbegrünung aus klimaschutzrelevanten Aspekten wünschenswert.
Um die genannten Anforderungen an das Außengelände zu erfüllen, bedarf es einer/einem Freianlagenplaner:in, die mit Fantasie und Liebe ein individuelles Konzept für ein herausforderndes Grundstück entwickeln kann.
Die Finanzierung des Gesamtvorhabens wird insbesondere über Fördermittel gesichert. Dazu ist bis zum 31.05.2022 ein qualifizierter, baufachlich zu beurteilender Fördermittelantrag an das Förderprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einzureichen.
Die Verwendung der Formulare der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen aus der ABAU sind im Planungsprozess verbindlich. Es wird ein Planungs- bzw. Baubegleitender Ausschuss eingerichtet. Diesem gehören u.a. die Fördermittelgeber, die Bauherrin, weitere Fachplaner*innen und ggfs. ein Projektsteuerer an. Das ökologische Gesamtkonzept ist dem planungsbegleitenden Ausschuss jeweils nach Abschluss der Vorplanung und der Entwurfsplanung vorzustellen.
Die Beauftragung soll nach Freigabe der Fördermittel stufenweise erfolgen:
Stufe 1: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Fertigstellung der Bauplanungsunterlagen
(s. „Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO“, S. 9-10 ). Dies entspricht den Leistungsphasen 1- 4 der HOAI und ist bis zum 31.05.2022 fertigzustellen.
Stufe 2: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Einreichung des Bauantrages, Erstellung der Ausführungsplanung, Kostenberechnung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung, Auswertung der Angebote und Teilnahme an den Vergabeverhandlungen,
Bauleitung, Dokumentation und Objektbetreuung. Dies entspricht den Leistungsphasen 5-9 der HOAI.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 600 F aus der ABAU – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins.
(einsehbar unter: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau)
Eine projektbezogene Verlängerung ist möglich, wenn das Projekt nicht bis Oktober 2024 fertiggestellt werden kann.
Geprüft werden nur vollständige, elektronisch übersandte Unterlagen.
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Teilnehmerantrag ist vollständig auszufüllen.
Die Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb/ Einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (https://eee.evergabe-online.de) oder das Formular IV 124 EU F aus der ABAU des Berliner Senates (s. Vergabeunterlagen oder https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/) ist von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen auszufüllen.
Das nicht vollständige Ausfüllen der Unterlagen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich der Ausschlusskriterien wird aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung verzichtet.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht allein ausführen kann, d.h. eine Bewerber*innen- / Bieter*innengemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die angeforderten Erklärungen und Nachweise mehrfach auszufüllen.
Bewerber*innen-/Bieter*innengemeinschaften:
Bewerber*innengemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte*n Vertreter*in für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen.
Nachunternehmer*innen:
Bei Nachunternehmer*innen mit Eignungsleihe ist pro Unternehmen eine separate Erklärung abzugeben sowie ein Teilnehmer*innenantrag einzureichen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, muss für die Unterauftragsnehmer kein separates Formular beigefügt werden.
Erfüllen mehrere Bewerber*innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiven Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerber*innen durch Los getroffen.
Die entsprechenden Nachweise der Eignung sind nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Erst vor den Auftragsverhandlungen werden die Unterlagen vom Auftraggeber angefordert. (s.a. III.1.3.).
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die unter Punkt III.1.3. geforderten Referenzen als Präsentationsfolien oder als pdf-Dokument vorliegen.
Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen eins bis vier der HOAI. Je nach Fördermittelfreigabe erfolgen im Anschluss in der Stufe zwei die Beauftragung der Leistungsphasen vier bis neun der HOAI.(s.a. II.2.4)
Voraussetzung für die Beauftragung der Stufe 2 ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Baukostenobergrenze als Beschaffenheit. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer über die Stufe 1 hinausgehender Leistungsstufen besteht nicht.
Vertragsbasis werden die ABAU und die LHO Berlin sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der übrigen Fachplaner.
Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Der jeweiligen Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der/die Bewerber*in muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1. Nachweis oder Bestätigungsschreiben einer Berufshaftpflicht, dass diese im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung über mindestens 1,5 Mio € für Personenschäden und 1,0 Mio € für sonstige Schäden, abzuschließen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Erwartet wird ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 60.000 € (netto).
3. Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Erwartet wird ein jährlicher Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren von durchschnittlich 25.000 € (netto).
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag zu Punkt 1. folgende Anforderungen nachweisen: Zwei vergleichbare Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Kosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9. Eine Referenz sollte im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers erbracht worden sein.
Die Bewertung eines Referenzobjektes erfolgt nur, wenn
a. die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sind
b. die Referenz vom sich bewerbenden Büro (oder dem Rechtsnachfolger) selbst erbracht wurde
c. die Leistung vollständig fertiggestellt ist. Als fertiggestellt gilt, wenn bei der Sanierung/Modernisierung/Neubau die beauftragten Gewerke abgeschlossen, in Betrieb und abgenommen sind.
Die Referenzen sind mit der Bewerbung einzureichen.
Alle aufgeführten Referenzobjekte müssen in den letzten 10 Jahren fertiggestellt sein.
Es soll mit dem Angebot jeweils ein entsprechendes Referenzschreiben des/der Auftraggeber*in, aus dem die geforderten Angaben hervorgehen, vorgelegt werden. Das Referenzschreiben soll außerdem die Einhaltung der Termin-, Qualitäts- und Kostenziele bestätigen.
Sofern kein Referenzschreiben vorgelegt werden kann, ist der/die jeweilige Ansprechpartner*in mit Telefonnummer des betreffenden Objektes zu benennen.
Darüber hinaus sind die Berufserfahrung des/der Projektleiter*in und des/der stellvertretenden Projektleiter*in jeweils in Jahren und vergleichbaren Positionen anzugeben. Projektleitung und Stellvertretung haben an der Realisierung eines vergleichbaren Referenzobjektes mit Baukosten von mind. 85.000 € in der Kostengruppe 500 und einer konsequent nachhaltigen Ausrichtung mitgearbeitet. Der/die Projektleiter*in hat ein solches Bauprojekt geleitet.
Die benannten Mitarbeiter stehen während der Bauphase für eine kurzfristige Präsenz auf der Baustelle zur Verfügung.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE bzw. dem Formular IV 124 EU F (ABAU) gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis/Erklärung des Versicherungsgebers
- Die o.g. Referenzschreiben bzw. ersatzweise die jeweiligen Ansprechpartner*innen für die Referenzen
- Kopie der Berufszulassung von Projektleitung und Stellvertretung (und aller weiteren im Bewerberbogen benannten Bearbeiter*innen)
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist führt zum Ausschluss.
Die Beauftragung ist gem. § 75 VgV den Berufsstand der Architekten und Ingenieure vorbehalten.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen ist die Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABAU“ der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB/BVB abrufbar unter: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen einzureichen:
- Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge ABAU IV 402 F
- Frauenförderung ABAU IV 403 F
- Besondere Vertragsbedingungen zur Beachtung von Umweltschutz in der Planung ABAU IV 404 F
- Erklärung der Bewerbergemeinschaft ABAU IV 128 F
- Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen ABAU IV 126 F
- Unteraufträge, Eignungsleihe ABAU IV 125 F
(Auflistung nicht abschließend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
- Der Auftraggeber beabsichtigt, die Frist zur Abgabe der Angebote mit den Bieter:innen einvernehmlich auf 10 Tage zu verkürzen. Die Notwendigkeit dazu ergibt durch den Stichtag zur Abgabe des Fördermittelantrages an das Programm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ am 31.05.2022. Zum Antragsstichtag müssen wesentliche Angaben zu Baukosten mit Mengen, Massen und Einheitspreisen zur baufachlichen Beurteilung vorgelegt werden.
- Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für die Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zuzüglich zum Bewerbungsformular eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten (zuzügl. Referenzschreiben und Nachweise) zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen. (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt.)
- Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
- Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
- Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der Auftraggeberin eingehen. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3)Nr 1. VgV endet am 14.01.2022.
- Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezgl. Anfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben, wonach sie im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen.
- Mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden können. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB des Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/