Beratung der Mitarbeitenden zur betriebl. Altersversorgung (bAV2-Stufe 2) Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2021/016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung der Mitarbeitenden zur betriebl. Altersversorgung (bAV2-Stufe 2)
Beratung der Mitarbeitenden zur betrieblichen Altersversorgung
Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2021/016
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Die Beratung kann sich auch auf weitere Standorte der Auftraggeberin, in Berlin, verteilt (vgl. Anlage 1).
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschlusses eines Vertrages über die Beratung der Mitarbeitenden im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für einen Zeitraum von mindestens 48 Monaten.
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 132 Abs. 2 GWB optional vor, die Betreuung und Verwaltung der bAV-Verträge, die bis zum 31.12.2021 (sog. Altverträge) bei der Auftraggeberin abgeschlossen wurden, an den obsiegenden Auftragnehmer zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Vorinformation wurde im Amtsblatt der EU 2021 /S 126-332742 bekannt gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung der Mitarbeitenden zur betriebl. Altersversorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Gesamtauftragswertes wird verzichtet, da der Auftragswert gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis eingestuft wird. Darüber hinaus könnte die Bekanntgabe des Gesamtpreises Rückschlüsse auf die Kalkulation des bezuschlagten Unternehmens erlauben, welche den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und des Geheimwettbewerbs zuwiderlaufen würden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RK0F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).