Marketingkommunikationskonzept für den Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) Referenznummer der Bekanntmachung: ZLB-2021-0013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10922
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zlb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marketingkommunikationskonzept für den Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB)
Auftraggeberin ist die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB). Diese ist mit über 3,5 Millionen Medien und aktuell 1,5 Millionen Besuchen im Jahr die größte Öffentliche Bibliothek Deutschlands. Der Verbund der öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) ist der Zusammenschluss der 12 Bezirksbibliotheken und der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB). Im VÖBB arbeiten das Land Berlin, die Berliner Bezirke und die ZLB auf der Grundlage gemeinsamer Ziele, Standards und Verfahren zusammen. Ziel der hier ausgeschriebenen Leistungen eines Marketingkommunikationskonzepts ist es, die Bekanntheit des VÖBB uns seiner vielfältigen Angebote und Standorte zu steigern und die Vielfält und Möglichkeiten im VÖBB im Bewusstsein der Stadtbevölkerung zu verankern.
Der Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) sucht eine Agentur zur Marketingkommunikationsbegleitung für 2 Jahre mit Option auf Verlängerung um 1 Jahr. Der VÖBB ist der Verbund aller Öffentlichen Bibliotheken Berlins mit: • 400.000 aktiven Ausweisen • 9 Mio. Besucher*innen pro Jahr • über 70 Standorten • 100 Mio. Aktionen/Jahr auf der zentralen Website www.voebb.de • einem umfangreichen Digitalen Angebot • zahlreichen Veranstaltungen, Bildungs- und Programmangeboten Kurz: Der VÖBB ist ein zentraler Anlaufpunkt für die Stadtgesellschaft. Aufgabe des Auftragnehmers wird es sein, den VÖBB dabei zu unterstützen - als Kampagne und als Begleitung in der regulären Kommunikation -, dieses Image zu modernisieren und an die neuen Bedingungen, unter denen Bibliotheken arbeiten, anzupassen. Herausforderung: Umfragen zeigen, dass der VÖBB zwar ein sehr gutes Image in der Berliner Bevölkerung hat, dieses jedoch stark auf dem Assoziationsfeld "Buch" basiert. Ziel: Wahrnehmung der Bibliotheken als Orte des Lernens, des Kommunizierens und der Aufenthaltsqualität ("Hier will ich sein!") sowie eine Bekanntheitssteigerung der Digitalen Angebote. Das Budget beträgt 360.000 € für 2 Jahre und ggf. weitere 200.000 € für das optionale dritte Jahr. Die Verlängerung des Vetrrags um ein weiteres Jahr (Option) hängt davon ab, ob entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Vertrag kann einmal um weitere 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marketingkommunikationskonzept für den Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben zum Auftragswert in Abschnitt V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Der tatsächliche Wert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.