Entwicklung des Online-Prüftools für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-21#013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung des Online-Prüftools für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Mit der Energiewende betreibt die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und grundlegende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung, um dem Klimawandel zu begegnen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Um dies zu erreichen, wurden im Klimaschutzplan 2050 für die unterschiedlichen Sektoren Emissionsminderungsziele festgelegt. Der Gebäudebereich ist für 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland unmittelbar verantwortlich. Bis 2030 darf der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz (gemäß Quellprinzip) nur noch 67 Mio. t CO2-Äquivalente emittieren. Darüber hinaus hat sich Deutschland das Ziel gesetzt, beim Endenergieverbrauch im Wärme- und Kältesektor einen Anteil erneuerbarer Energien von 27 % (Im Jahr 2018: 14,2 %) zu erreichen. Bis 2045 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.
Um diese Ziele zu erreichen, fördert die Bundesregierung mit verschiedenen Instrumenten den Einsatz von effizienten und klimafreundlichen Technologien beim Bau und bei der Sanierung von Gebäuden sowie zur Wärme- und Kälteerzeugung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Investitionen in eine im Vergleich zum gesetzlichen Standard höhere Effizienz, die in sogenannten Effizienzhausklassen beschrieben wird, die Standards für einen geringen Energiebedarf festschreiben. Der gesetzlich geforderte Standard ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert, das die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden festlegt.
Die BEG untergliedert sich in drei Förderbereiche, in EM (BEG EM) und in die Sanierung oder den Neubau von WG (BEG WG ) sowie von NWG (BEG NWG). Ab dem 01.01.2023 kann für jede Maßnahme bei den DF entweder ein Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder ein Förderkredit bei der KfW beantragt werden.
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWi, Scharnhorststraße 34-37, D-10115 Berlin.
Programmierung einer neuen Software, des BEG-Prüftools, inklusive des erforderlichen Internetauftritts und der Eingabeformulare sowie den für die Testphase und die Übergabe an den späteren BEG-Prüftoolbetreiber notwendigen Support. Dabei kann auf die Erfahrungen der KfW zurückgegriffen werden, die ein ähnliches Tool betreibt. Die für die Überprüfung der eingegebenen Gebäudedaten erforderlichen Rechenoperationen werden von einem Dienstleister erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Des Weiteren muss eine Schnittstelle zu der Software der EEE zum Upload der Gebäudedaten in das BEG-Prüftool in Absprache mit den Softwareherstellern geschaffen werden. Eine bestehende Datenbank, die bis dahin zum Identifizieren von Dubletten zur Betrugsprävention im BEG-Antragsverfahren bei KfW und BAFA dient, muss für die Speicherung der Nachweise und der Gebäudedaten erweitert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung des Online-Prüftools für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes über den AnA-Web ist zu beachten, dass nach dem Import der Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen alle Dokumente im Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ausgewählt sind. Erst danach werden über die Funktion „Dokumente versenden“ alle Dokumente zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen - vgl. „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen AnA-Web“, S. 16.
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Anleitungen/node_Anleitungen.html
Die Übermittlung von Dokumenten über den AnA-Ordner „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ ist nur bis zum festgelegten Schlusstermin möglich.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: D-10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.bund.de