Neubau AZ/VH Machandelweg, Generalunternehmerleistungen (Planung+Bau) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0135-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau AZ/VH Machandelweg, Generalunternehmerleistungen (Planung+Bau)
Generalunternehmerleistungen (Planung + Bau)
siehe Vergabeunterlagen
Fortsetzung aus Ziffer II.1.4) (2) Auf der BVG - Liegenschaft am Machandelweg 24 in 14052 Berlin-Charlottenburg ist die Errichtung eines neuen Ausbildungszentrums (AZ) durch die BVG-Tochter BVG-AusBildungs-Campus (ABC) gGmbH vorgesehen. Da die Liegenschaft eine als bahnbetriebsnotwendige Fläche gewidmet und zudem planfestgestellte Fläche ist, wird im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Ausbildungszentrum eine Vorhaltehalle (VH) für betriebsnotwendige Nutzungen durch die BVG AöR errichtet. Diese in das AZ integrierte Halle wird mit dem Gleisnetz der BVG am Machandelweg verbunden. Hierzu wird das Gleis 49 in die Halle hineingeführt. Die Flächen der VH werden neben der Gleisnutzung des Gleises 49 auch weiteren Nutzungen zugeführt. Dies sind zum einen die Komponentenfertigung des Fachbereichs VBU - F5 und zum anderen Ausbildungsflächen für das Fachgebiet Gleisbau (PRE-BA 2) des AZ. Das AZ wird damit auch zum Mitnutzer der VH. Es handelt sich hier formal um zwei Projekte, deren Planung und Erstellung zusammengefasst sind. Die auf jedes Projekt bezogenen Leistungen müssen jeweils gesondert erfasst, dokumentiert und abgerechnet werden. Das Projekt AZ ist öffentlich mit GRW-Mitteln gefördert und unterliegt entsprechenden Anforderungen. VH Bruttogrundfläche (BGF) ca. 7.900 m² Nutzfläche (NF) ca. 5.100 m² Abmessung Halle ca. 134 m x 43 m, Höhe 8.7 m Brutto Rauminhalt (BRI) ca. 49.500 m³ Fassadenfläche ca. 2200 m² AZ Bruttogrundfläche (BGF) ca. 20.300 m² Nutzfläche (NF) ca. 12.800 m² Abmessung L-Schenkel ca. 53 m x 91 m, Höhe ca. 25 m Brutto Rauminhalt (BRI) ca. 85.000 m³ Fassadenfläche ca. 6.100 m² (3) Für die Errichtung des Gesamtprojekts ist eine reine Bauzeit inkl. Planungsvorlauf von 37 Monaten ab Auftragserteilung vorgesehen. Die Vergabe soll im Mai 2020 erfolgen. Im Mai 2023 soll die GU-Leistung inkl. Abnahme im Wesentlichen vollständig erbracht sein, um einen Ausbildungsbeginn zum 01.09.2023 sicherzustellen. Im Juni 2023 beginnt der Umzug des alten AZ. (4) Aus der aktuellen Planung leitet sich ein Kostenkorridor von 45 - 48 Mio. EUR für die Realisierung der Vertragsleistung ab, welcher zwingend einzuhalten ist. (5) Vertragsgegenstand und Leistungspflichten der gegenständlichen Ausschreibung sind: - die Erstellung sämtlicher für die schlüssel-, funktions-, bezugs- und betriebsfertige Errichtung des Vertragsobjektes noch erforderlicher Planungen (inklusive Ausführungsplanung sowie erforderliche Änderungen der Planunterlagen der Leistungsphase 3 und 4 der jeweiligen Anlagen der HOAI) und Technischen Bearbeitungen; - die schlüssel-, funktions-, bezugs- und betriebsfertige Errichtung und Übergabe des Vertragsobjektes innerhalb der vereinbarten Ausführungs- und Fertigstellungsfristen; - die Anfertigung und Übergabe sämtlicher notwendiger Unterlagen, die die gesamte schlüssel-, funktions-, bezugs- und betriebsfertige Leistung im Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme dokumentieren. - (Optional) die Erbringung von Wartungsleistungen über den Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren für bestimmte haustechnische Anlagen Alle weiteren Informationen zum Leistungsumfang sind der Projektbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung (BPU-Freigabe) sowie auch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der BVG. (7) Die angegebenen Termin- und Kostenvorgaben stellen die mindestens einzuhaltenden Projektziele dar. Alle übrigen Bestandteile und Inhalte des Vertrags sowie der damit verbundenen Leistungen können Bestandteil von Verhandlungsgesprächen sein. Der AG behält Anpassungen der Leistungsinhalte und Vergabeunterlagen ausdrücklich vor.
(Optional) die Erbringung von Wartungsleistungen innnerhalb des Gewährleistungszeitraums von 5 Jahren für bestimmte haustechnische Anlagen. Die betreffenden Leistungen sind Teil des Vergabeverfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau AZ/VH Machandelweg, Generalunternehmerleistungen (Planung+Bau)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.