RV Kabeltrassenmaterialbeschaffung für U-Bahnifrastr. Fahrstrom- und allg. Energieversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0636-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
RV Kabeltrassenmaterialbeschaffung für U-Bahnifrastr. Fahrstrom- und allg. Energieversorgung
RV (Rahmenvereinbarung) Kabeltrassenmaterialbeschaffung für U-Bahninfrastruktur Fahrstrom- und allg. Energieversorgung (U-Netz)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Lieferung von diversen Kabeltrassenmaterial - Sämtliches Material ist innerhalb Berlins und maximal 10 Wochen nach Abruf zu liefern, die genaue Lieferadresse und Liefertermin erfolgt jeweils nach Absprache mit dem AG (Auftraggeber). Größere Mengen werden mit einer Vorlaufzeit von ca. 6 - 8 Wochen durch den AG abgerufen - konkrete Angaben siehe Leistungsverzeichnis (LV).
Der Rahmenvertrag beinhaltet eine einmalige Verlängerungsoption um maximal 36 Monate.
Bei Ausübung der Fortführungsoption verdoppeln sich voraussichtlich die im LV genannten Bedarfszahlen je Position.
Der Höchstwert für diesen Rahmenvertrag beträgt [Betrag gelöscht] Euro.
Sobald der Höchstwert erreicht ist, verliert der Rahmenvertrag seine Gültigket.
Auf die Ausschöpfung des Zielwertes (Höchstwert) besteht kein Anspruch.
Bitte beachten Sie des weiteren auch die Preisanpassungsregelung, welche in den BVB's festgehalten wird.
Bei Ausübung der Fortführungsoption verdoppeln sich voraussichtlich die im LV genannten Bedarfszahlen je Position. Nähere Informationen erhalten Sie in den BVB's (Besondere Vertragsbedingungen)
Bei Ausübung der Fortführungsoption verdoppeln sich voraussichtlich die im LV genannten Bedarfszahlen je Position. Nähere Informationen erhalten Sie in den BVB's (Besondere Vertragsbedingungen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter/Bewerber sind folgende Formblätter und ggf. Nachweise ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung SektVO_FEM3-0636-2021
- Angaben über beabsichtigte Nachunternehmer
- Bewerbergemeinschaftserklärung
- Verpflichtungserklärung-Eignungsleihe
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung SektVO_FEM3-0636-2021" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
I.
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung SektVO_FEM3-0636-2021" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1. Erklärung zu Umsätzen
a) Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) gemacht habe/n
b) Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden Umsatz gemacht habe, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind
zu a)
Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
zu b)
Mindestumsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Jahre gefordert
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung SektVO_FEM3-0636-2021" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
2. Zusätzliche Unterlagen, Datenbläterr und Nachweise
2.1 Das Kabeltrassenmaterial ist generell feuerverzinkt,
o Sendzimierverfahren, gemäß: DIN EN 10346
o oder Tauchverfahren, gemäß: DIN EN ISO 1461
2.2 Sämtliche Verbindungsmaterialien für Kabeltrassen müssen einen durchgängigen Potentialausgleich des Systems gewährleisten, geprüft nach:
o DIN EN 61537. Ggf. ist die Leitfähigkeit der Verschraubung nachzuweisen.
o Für Sonderkonstruktionen sind durch den AN Zeichnung/Typical zu planen und einzureichen.
2.3 Bei Kabelführungselementen bzw. -systemen mit integrierten Funktionserhalt E30 sind im Vorfeld der Vergabe entsprechende gutachterlichen Stellungnahmen und -Prüfzeugnisse, gemäß
o DIN 4102 Teil 12 zu erbringen.
zu 1.
Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung nach ihrer Art (Kabeltrassenmaterialbeschaffung gemäß Leistungsverzeichnis) vergleichbar ist und ein Mindestauftragswert von [Betrag gelöscht] Euro hat.
zu. 2. Nachweise bzgl. der genannten Zertifikate etc. (DIN, EN, ISO etc.) mit dem Teilnahmeantrag fristgerecht beifügen.
Der Bewerber / Bieter wird auf Grundlage der von ihm angegebenen und von uns geforderten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Eignung, als auch auf die geforderten Mindestanforderungen (incl. Nachweise) an die technische und beurfliche Eignung, welche er nachweisen kann, berücksichtigt.
Nach Festlegung der Eignung findet ein 100%iger Preiswettbewerb statt.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3 -0636-2021 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 28.02.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2 werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Der AG verhandelt die indikativen Angebote. Der AG behält sich vor, den Bieterkreis aufgrund einer Auswertung der Angebote aufgrund der Zuschlagskriterien zu reduzieren.
Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 16.03.2022 bis 24.03.2022 statt.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die dann noch im Wettbewerb verbliebenen Bieter unter Umständen aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Der Auftraggeber stellt ausdrücklich klar, dass die Vergabeunterlagen.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
11. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.