Demografievorhaben - Gesundheitsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0773-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Demografievorhaben - Gesundheitsplattform
Bereitstellung einer Online-Plattform, auf welcher Gesundheitsmaßnahmen verschiedener Leistungserbringer durch die Mitarbeitenden der BVG gebucht werden können. Über diese Plattform werden diese Maßnahmen den Mitarbeitenden der BVG vermittelt, verwaltet und abgewickelt.
Berlin
Bereitstellung einer Online-Plattform, auf welcher Gesundheitsmaßnahmen verschiedener Leistungserbringer durch die Mitarbeitenden der BVG gebucht werden können. Über diese Plattform werden diese Maßnahmen den Mitarbeitenden der BVG vermittelt, verwaltet und abgewickelt.
• Bereitstellung einer Online-Plattform, welche Gesundheitsmaßnahmen verschiedener Leistungserbringer bündelt und den Beschäftigten der BVG zur Verfügung stellt. Dazu gehören folgende Gesundheitsmaßnahmen (siehe unten für Details):
- Zertifizierte Präventionsangebote nach §§ 20 und 20b SGB V
• Darüber hinaus müssen weitere Angebote in der Plattform bei Bedarf integrierbar sein.
• Die Online-Plattform muss auf Kosten des Anbieters an die Anforderungen und das Corporate Design (Design;Benutzerfreundlichkeit) der BVG angepasst werden. Die BVG liefert z. B. Vorgaben hinsichtlich CorporateDesign, nutzbare Logos und das Farbschema.
• Die Online-Plattform muss die Möglichkeit bieten, Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements der BVG flexibel über ein Kursmanagement zu integrieren. Die Angebote müssen flexibel mit wenigen Klicks bearbeitet und aktualisiert werden können.
• Auch die Integration weiterer von der BVG vorgegebener Maßnahmen muss von Anfang an und auch nachträglich während der Vertragslaufzeit möglich sein.
• Das Online-Portal bildet einschränkbar alle Gesundheitsmaßnahmen ab, welche die Beschäftigten direkt überdas Online-Portal buchen können.
• Für eine komfortable Nutzung müssen zahlreiche Filter- und Suchoptionen zur Verfügung stehen.
• In Ausnahmefällen muss es möglich sein, dass Beschäftigte einen Gutschein für eine fest definierte Leistung generieren und diesen bei einem Drittanbieter einlösen können.
• Die Online-Plattform muss auch als App zur Verfügung stehen und kann von den Beschäftigten per Smartphone verwendet werden.
• Die Online-Plattform muss barrierefrei sein.
Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2022 bis 31.12.2024 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 31.12.2025 geschlossen werden.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der
Leistungsbeschreibung.
Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung bis maximal 31.12.2025 einseitig zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der
Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen
vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis
(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum
des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei
Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden
Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des
Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz
des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen
eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn
eingeholt wird.
4. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
nicht vorliegen.
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner
Korruptionsregister vorliegt.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
1) Umsatz: Angabe des Jahresumsatzes für die Jahre 2018,
2019, 2020 für vergleichbare Leistungen (vergleichbare
Leistungen: Gesundheitsplattform mit zertifizierten Präventionsangeboten nach § 20 und 20b SGB V) in EUR netto.
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.
1) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen: Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen für die Jahre 2018, 2019, 2020
2) Einrichtung und Bereitstellung einer Gesundheitsplattform mit zertifizierten Präventionsangeboten nach § 20 und 20b SGB V in einem öffentlichen oder privatrechtlichen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.
Mindestens drei vergleichbare Referenzen über die Einrichtung und Bereitstellung einer Gesundheitsplattform mit zertifizierten Präventionsangeboten nach § 20 und 20b SGB V in einem öffentlichen oder privatrechtlichen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern in den Jahren 2018 bis 2020.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in
deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte
Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung
während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum
vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des
Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0773-2021 bewerben können.
Geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe) werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0773-2021 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.01.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom
AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Einreichungsfrist für den Teilnahmeantrag: 28.01.2022, 12:00 Uhr
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter
Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen
(Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 23.02.2022, 12:00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (siehe Bewertungsmatrix) reduzieren und die drei bestplatzierten Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen.
Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 14.03.2022 bis 18.03.2022 statt.
Der AG behält sich vor im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte insbesondere über Leistungsinhalte sowie Vertagsinhalte zu verhandeln.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien (siehe Bewertungsmatrix) ausgewertet.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.