Dashboard-Software Referenznummer der Bekanntmachung: 1970-02-B15
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dashboard-Software
Es wird ein Anwendungssystem („Dashboard-Software“) ausgeschrieben, um Daten verarbeiten und für das Verwaltungshandeln nutzen zu können. Der Begriff „Dashboard-Software“ meint eine Business Intelligence Dashboard-Lösung, mit deren Hilfe Daten verständlich dargestellt und analysiert werden können.
Es wird ein Anwendungssystem („Dashboard-Software“) ausgeschrieben, um Daten verarbeiten und für das Verwaltungshandeln nutzen zu können. Der Begriff „Dashboard-Software“ meint eine Business Intelligence Dashboard-Lösung, mit deren Hilfe Daten verständlich dargestellt und analysiert werden können. Die Dashboard-Software hat zum Ziel, ein Anwendungssystem für einen ausgewählten Kreis von Nutzer*innen (in erster Linie Bereiche mit gesamtstädtischen Zielvereinbarungen und Verwaltungssteuerung) zu beschaffen.
Auf diese Weise sollen am praktischen Beispiel die grundsätzliche Machbarkeit untersucht, Funktionalitäten getestet und Anforderungen gemeinsam mit den Nutzer*innen eruiert werden.
Der Vertrag kann seitens des AG einmal um zwei Jahre verlängert werden (einseitiges Optionsrecht). Hierfür hat der AG den AN mindestens einen Monat vor Vertragsende schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts zu informieren. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch den AG besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Wirt-124 EU - Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
2. Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Steuerangaben, Gesamtmitarbeitendenanzahl der letzten drei Jahre) unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zum Unternehmen"
3. Keine Eintragung im Korruptionsregister Berlin und Gewerbezentralregister
Mindestjahresumsatz von jeweils EUR 300 Tausend (netto) in den letzten drei Jahren
1. Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt (Teil A)
2. Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil A)
3. Wirt-2142 Besondere Vertragsbedingungen bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunterlagen
4. Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A)
5. Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (Teil B)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.