Beschaffung von vier Bürofahrzeugen (Fahrzeuge mit BAG-Ausstattung)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toll-collect.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentliches Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von vier Bürofahrzeugen (Fahrzeuge mit BAG-Ausstattung)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34114000 Spezialfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) hat im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren Bürofahrzeuge

mit individuellen Merkmalen und individueller Ausstattung beschafft (siehe EU-Bekanntmachung, Nr. 2019/S

029-064567). Es handelt sich um Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz Vito Tourer, PRO 116 CDI extralang,

RWD, 120 kW (163 PS), die vom BAG-Lieferanten zu speziellen Bürofahrzeugen ausgebaut werden. Diese

müssen durch die Auftraggeberin mit der aktuellen mautspezifischen Kontrolltechnik ausgerüstet werden.

Hierzu benötigt die Auftraggeberin zunächst vier Fahrzeuge, die als Musterfahrzeuge mit der entsprechenden

Kontrolltechnik von der Auftraggeberin ausgerüstet werden. Diese vier Fahrzeuge, deren Beschaffung

Gegenstand dieser Bekanntmachung sind, müssen mit den vom BAG beschafften Bürofahrzeugen baugleich

sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50117000 Umbau und Instandsetzung von Fahrzeugen
34100000 Kraftfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin hat zur Aufgabe, die vom BAG beschafften Bürofahrzeuge mit mautspezifischer

Kontrolltechnik auszurüsten. Hierzu benötigt sie vier Fahrzeuge desselben Modells und der selben Ausstattung

als Bürofahrzeug zum Aufbau von Musterfahrzeugen. Die Musterfahrzeuge werden eine Arbeitsgrundlage

für die Ausstattung aller Fahrzeuge mit der mautspezifischen Kontrolltechnik sein. Die zu beschaffenden vier

Fahrzeuge müssen mit den BAG-Fahrzeugen baugleich sein, damit die Musterfahrzeuge mit den zukünftigen

mit der Kontrolltechnik ausgerüsteten Fahrzeugen identisch sein werden. Insbesondere müssen auch die

Testergebnisse bei EMV-Tests dieser Fahrzeuge auf die ausstattenden BAG-Fahrzeuge übertragbar sein. Die

Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag mit der Auftragnehmerin dahingehend zu schließen, dass sie die 4

Fahrzeuge mit der gleichen Ausstattung (jedoch ohne hoheitliche Kennzeichen und mit Navigationsgerät) und

dem gleichen Innenausbau wie die Bürofahrzeuge des BAG liefert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Eine Vergabe des Auftrags zur Lieferung von vier Fahrzeugen an den für den Zuschlag vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmer ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i.V.m. Abs. 6 VgV gerechtfertigt, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Der für den Zuschlag vorgesehene Wirtschaftsteilnehmer ist der Lieferant und Hersteller der Fahrzeuge mit individueller Ausstattung entsprechend den Vorgaben des BAG. Die Beauftragung dieses Unternehmens ist aufgrund technischer Anforderungen der Auftraggeberin zwingend notwendig. Diese bestehen darin, dass die zu beschaffenden Fahrzeuge des oben genannten Modells sein müssen und die vom BAG vorgeschriebene individuelle Ausstattung aufweisen müssen. Nur auf diese Weise ist es für die Auftraggeberin möglich, die ihr vom BAG übertragenen Aufgaben, Aufbau von Musterfahrzeugen sowie anschließende Ausrüstung der Fahrzeuge mit mautspezifischer Kontrolltechnik, zu erfüllen und einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.

Schließlich können die Projektziele erreicht werden, wenn die Fahrzeuge mit der ausgestatteten Kontrolltechnik – die baugleich mit den Musterfahrzeugen sind – frei von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen funktionieren. Damit ist eine alternative oder vergleichbare Lösung nicht gegeben, auf die die Auftraggeberin zurück greifen kann. Im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechtes ist die Auftraggeberin berechtigt, die Fahrzeugmarke, die Fahrzeugkonfiguration und die konkrete Austattung dieser Fahrzeuge als Bürofahrzeuge abschließend so festzulegen, wie das BAG die Fahrzeuge im Rahmen der oben genannten europaweiten Ausschreibung beschafft. Nur so kann gewährleistet werden, dass die von der Auftraggeberin im Rahmen der Ausstattung mit mautspezifischer Kontrolltechnik umzurüstenden Musterfahrzeuge den späteren umzurüstenden Fahrzeugen des BAG vollumfänglich entsprechen.

Die für den Zuschlag vorgesehene Auftragnehmerin ist infolge der Umstrukturierungsmaßnahmen nunmehr die Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Auftragnehmerin in dem Vergabeverfahren gemäß Bekanntmachung (Nr. 2019/S 029-064567) des BAG.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 238-627258
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 189
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/12/2021