Telekommunikationsdienstleistungen Festnetz und Mobilfunk Referenznummer der Bekanntmachung: VV 107-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telekommunikationsdienstleistungen Festnetz und Mobilfunk
Telekommunikationsdienstleistungen für Festnetz und Mobilfunk
UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20246 Hamburg
Der aktuelle Provider des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf UKE versorgt zurzeit alle Gebäude des UKE Campus in 20246 Hamburg, Martinistraße 52 mit Anschlüssen zum öffentlichen Festnetz sowie Mobilfunk (Telefonie und Datendienst). Nebenstellen dieser Standorte sind derzeit ebenfalls über die zentrale UKE-Rufnummer an das öffentliche Telekommunikationsnetz angebunden.
Mit ca. 6.000 Teilnehmern nutzt das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) derzeit auf dem Klinikgelände in Hamburg 26 ISDN-Primärmultiplex-Anschlüsse.
Die Mobilfunkversorgung für ca. 6.500 Smartphones und Feature Phones des UKE erfolgt z.Zt. über eine Base Transceiver Station (BTS) auf dem Campus, über externe BTS und mehrere Gebäude-Inhouse Antennenanlagen mit entsprechender Provider-Hardware zur Einspeisung.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal jeweils um 12 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption). Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoption aus, wenn er dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Schriftform mitteilt, dass der Vertrag mit Ablauf der Laufzeit endet.
Anzahl und Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
2. Liste aller mit dem Bewerber im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen jeweils auf die letzten 3 Geschäftsjahre
2. Eigenerklärung zu Tariftreue und zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 3 Hamburgisches Vergabebesetz
3. Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung - (bestehende Haftpflichtversicherung oder eine verbindliche Zusage des Bewerbers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen).
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 2 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
1. Eigenerklärung Personalstärke
2. Eigenerklärung Qualitätsmanagement
3. 3 Referenzen zu mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
3 Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare erbrachte Leistungen. Mindestens eine Referenz eines Maximalversorgers.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistung erfordert den Aufbau einer Infrastruktur und größerer Migrationsleistungen. Diese Leistungen sind erst ab einer längeren Vertragslaufzeit wirtschaftlich zu erbringen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRKB7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.