Fachliche und technische Leistungen im Bereich Broadcom Automic Automation
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche und technische Leistungen im Bereich Broadcom Automic Automation
Gegenstand sind fachliche und technische Leistungen im Bereich Broadcom Automic Automation. Dazu wird der/die Auftragnehmer/in die Auftraggeberin zu Ausbau und Optimierung der automatisierten Prozesse mit Automic und der strategischen Ausrichtung der Automic-Umgebung in Richtung Selfservices beraten und für bereits identifizierte sowie neue Umsetzungsvorhaben Lösungen konzeptionieren, bereitstellen sowie die Auftraggeberin im Betrieb unterstützen. Zusätzlich trägt der/die Auftragnehmer/in mittels Wissenstransfer und Coachingmaßnahmen zu einem effizienteren Umgang mit Broadcom Automic Automation bei der Auftraggeberin bei.
Maßgeblich hierfür ist die Kompetenz der eingesetzten Beschäftigten. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr. Die Mindestabnahmemenge beträgt 200 Personentage. Ein Anspruch auf Abruf über die angegebene Mindestmenge hinaus besteht nicht.
Hamburg
Gegenstand der Beschaffung sind die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen, insbesondere fachliche und technische Leistungen in den folgenden Themenbereichen:
• Ausbau und Optimierung der automatisieren Prozesse mit Automic.
• Strategische Ausrichtung der Automic-Umgebung in Richtung Selfservices.
• Bereitstellung von Selfservices für die Fachbereiche für automatisierte Geschäftsprozesse für einzelne Fachbereiche.
• Unterstützung bei der technischen Administration des Backend von Automic,
• Betriebsunterstützung.
Dabei kommt es der Auftraggeberin insbesondere darauf an, dass nicht nur auf Basis der aktuell im Einsatz befindlichen infrastrukturellen Komponenten beraten, sondern vielmehr auch eine zukünftige strategische Ausrichtung dargelegt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass auch den zukünftig an die Auftraggeberin gestellten Anforderungen Rechnung getragen und die Automic-Umgebung der BGW als strategisch wichtiges Instrument bei der Umsetzung von Anforderungen eingesetzt werden kann. Von dem/der Auftragnehmer/in wird eine ganzheitliche Projektumsetzung erwartet, die insbesondere die qualitätsgerechte und effiziente Planung, Lösungsbereitstellung inkl. Tests und Einführung sowie die fachliche Einweisung der Auftraggeberin sicherstellt. Auf Abrufe über die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Mindestabnahmemenge hinaus besteht kein Anspruch des/der Auftragnehmers/in. Die Auftraggeberin ist jedoch jederzeit zum Abruf der beschriebenen Leistungen berechtigt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist einmal für ein weiteres Vertragsjahr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieter/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der/die Bieter/in/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder.
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Nachweis (Kopie ausreichend) über eine ungekündigte im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden oder Eigenerklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall;
2. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des/der Bewerbers/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie unter den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich die Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage mit kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandenen Erfahrungen des/der Bietenden bei der Beratung, Planung, Konzeption, Entwicklung, Einführung und Betriebsunterstützung im Bereich von Softwareentwicklungen mit Broadcom Automic Automation. Die Darstellung dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Kapazitäten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Darstellung kompakt auf einer DIN A4 Seite erfolgen kann.
2. Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren (Teil-)Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen verfügt. Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie unter den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben. Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
- Leistungsempfänger mind. mit Angabe der Branche und Unternehmensgröße mittels ungefährer Mitarbeiter- und Umsatzzahlen (unter Angabe, ob die Leistungen für die öffentliche Hand oder eine Versicherung oder Bank erbracht wurden und der Zusicherung, für eine solche Referenz einen Kontakt zum Referenzgeber auf Verlangen herzustellen);
- Art und Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen anschaulich wird;
- Zeitraum der Leistungserbringung.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der AG ist der Nachweis zu führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 AÜG mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.
6. Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht bieteröffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten und Auskünfte werden ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochgeladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn sich das interessierte Unternehmen dort für dieses Verfahren registriert hat.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Die Datei „Leitfaden durch die Unterlagen“ führt Sie durch die Unterlagen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Hinweisen zum Verfahren und den einzelnen Anforderungen.
6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und
- alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen.
- Die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de