REZ BBSAT Ü25sonst-73166 JC Berlin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.arbeitsagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
REZ BBSAT Ü25sonst-73166 JC Berlin
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45, 81 bis 87 und 131a SGB III - Erwachsenengerechte Ausbildung
901-21-Ü25sonst-73166
Berlin
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45, 81 bis 87 und 131a SGB III - Erwachsenengerechte Ausbildung
Der Vertrag verlängert sich (1. Optionszeitraum), wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages spätestens drei Monate vor dem Ende des Zuweisungskorridors der ersten Maßnahme laut des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses/Losblattes schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer. Die Optionsmaßnahme beginnt unmittelbar nach dem Ende des Zuweisungskorridors der ursprünglichen Maßnahme laut Leistungsverzeichnis/Losblatt. Der Vertrag endet mit Ablauf der Verlängerung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich (2. Optionszeitraum), wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages spätestens drei Monate vor dem Ende des Zuweisungskorridors des ersten Optionszeitraums schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer. Die Optionsmaßnahme beginnt unmittelbar nach dem Ende des Zuweisungskorridors der 1. Optionsmaßnahme. Der Vertrag endet mit Ablauf der Verlängerung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
901-21-Ü25sonst-73166
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin Mitte, Berlin Pankow, Berlin Lichtenberg, Berlin Treptow-Köpenick, Berlin Neukölln, Berlin Tempelhof-Schöneberg
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45, 81 bis 87 und 131a SGB III - Erwachsenengerechte Ausbildung
Der Vertrag verlängert sich (1. Optionszeitraum), wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages spätestens drei Monate vor dem Ende des Zuweisungskorridors der ersten Maßnahme laut des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses/Losblattes schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer. Die Optionsmaßnahme beginnt unmittelbar nach dem Ende des Zuweisungskorridors der ursprünglichen Maßnahme laut Leistungsverzeichnis/Losblatt. Der Vertrag endet mit Ablauf der Verlängerung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich (2. Optionszeitraum), wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages spätestens drei Monate vor dem Ende des Zuweisungskorridors des ersten Optionszeitraums schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer. Die Optionsmaßnahme beginnt unmittelbar nach dem Ende des Zuweisungskorridors der 1. Optionsmaßnahme. Der Vertrag endet mit Ablauf der Verlängerung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
901-21-Ü25sonst-73166
Berlin
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45, 81 bis 87 und 131a SGB III - Erwachsenengerechte Ausbildung
Der Vertrag verlängert sich (1. Optionszeitraum), wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages spätestens drei Monate vor dem Ende des Zuweisungskorridors der ersten Maßnahme laut des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses/Losblattes schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer. Die Optionsmaßnahme beginnt unmittelbar nach dem Ende des Zuweisungskorridors der ursprünglichen Maßnahme laut Leistungsverzeichnis/Losblatt. Der Vertrag endet mit Ablauf der Verlängerung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich (2. Optionszeitraum), wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages spätestens drei Monate vor dem Ende des Zuweisungskorridors des ersten Optionszeitraums schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer. Die Optionsmaßnahme beginnt unmittelbar nach dem Ende des Zuweisungskorridors der 1. Optionsmaßnahme. Der Vertrag endet mit Ablauf der Verlängerung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
901-21-Ü25sonst-73166
Berlin Lichtenberg, Berlin Marzahn-Hellersdorf, Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin Pankow, Berlin Treptow-Köpenick
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45, 81 bis 87 und 131a SGB III - Erwachsenengerechte Ausbildung
Der Vertrag verlängert sich (1. Optionszeitraum), wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages spätestens drei Monate vor dem Ende des Zuweisungskorridors der ersten Maßnahme laut des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses/Losblattes schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer. Die Optionsmaßnahme beginnt unmittelbar nach dem Ende des Zuweisungskorridors der ursprünglichen Maßnahme laut Leistungsverzeichnis/Losblatt. Der Vertrag endet mit Ablauf der Verlängerung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich (2. Optionszeitraum), wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages spätestens drei Monate vor dem Ende des Zuweisungskorridors des ersten Optionszeitraums schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer. Die Optionsmaßnahme beginnt unmittelbar nach dem Ende des Zuweisungskorridors der 1. Optionsmaßnahme. Der Vertrag endet mit Ablauf der Verlängerung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
901-21-Ü25sonst-73166
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
901-21-Ü25sonst-73166
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
901-21-Ü25sonst-73166
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich zu stellen und an das Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn zu richten.