Neubau einer Jugendhilfeeinrichtung, Klotzenmoorstieg 2, 22453 Hamburg, Leistung zur Architekturplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_Klotzenmoorstieg_OP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Jugendhilfeeinrichtung, Klotzenmoorstieg 2, 22453 Hamburg, Leistung zur Architekturplanung
Der Neubau einer stationären Jugendhilfeeinrichtung für psychisch belastete Kinder soll als eigenwirtschaftliches Projekt, welches in der Umsetzung an das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) der Freien Hansestadt Hamburg angelehnt ist, durch die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger umgesetzt werden.
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) soll auf Wunsch der Sozialbehörde damit Räumlichkeiten und Kapazitäten schaffen, um für Kinder der Zielgruppe einen sicheren Ort zu bieten, an dem pädagogische und therapeutische Angebote stattfinden können. Die zum jetzigen Zeitpunkt unbebaute Teilfläche vom (ca. 4.746 m2) wird für die Umsetzung der Jugendhilfeeinrichtung vorgesehen.
Das Grundstück befindet sich in der Straße Klotzenmoorstieg 2. Nördlich des Grundstücks befinden sich diverse Einfamilienhausgrundstücke und im Südosten grenzt eine Kleingartensiedlung an das Projektgrundstück an. Im Westen betreibt die Elbe-Werkstätten GmbH eine Einrichtung für behinderte Menschen.
Die erforderlichen Baumaßnahmen sind voraussichtlich bis Ende 2024 auszuführen.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt dabei in 4 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 3
Stufe 2: Leistungsphase 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5 - 8
Stufe 4: Leistungsphase 9
Technische Hinweise
Es ist beabsichtigt, drei oder vier Gebäude zu errichten: Ein Haupthaus mit Räumen für Bewegung, Therapie, Beschulung und Verwaltung, ein Haus für die Aufnahmegruppe sowie zwei Gruppenhäusern, in denen die Anschlussbetreuung erfolgen kann. Der Flächenbedarf in den Gebäuden liegt bei ca. 1.400 m² (davon Grundfläche ca. 810 m²) und bei 1.600 m² herzurichtender Außenflächen.
Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 4.746 m². Das Bauvorhaben soll aus mehreren Gebäuden (3 bis 4) und einer grünen Garten-Freifläche bestehen, die in einer Beziehung zueinanderstehen. Aus mehreren Baukörpern soll ein geschützter „Innenhof“-Charakter erzielt werden. In der Vorbereitung der Abstimmung sind hierzu Begrifflichkeiten genannt worden, wie „Heilende Architektur“.
Bei der Planung sind vielfältige gegensätzliche Anforderungen durch Sicherheits-/ Hygiene-/ Schutz-/ und Geborgenheitsaspekte zu berücksichtigen. Dadurch wird ein flexibler, auf erforderliche Änderungsmaßnahmen eingehender, Planungsprozess gebraucht.
Die räumlichen Strukturen müssen Zuflucht, Sicherheit und Geborgenheit bieten, bei gleichzeitig klarer Trennung, Zuordnung und Überschaubarkeit der unterschiedlichen Bereiche und Gruppen.
Im Rahmen der Vorbildfunktion der FHH, ist auf die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und des damit verbundenen Klimaplans zu achten. Der Standard als KfW 40, die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung des Wärme- und Kältebedarfs sowie die Planung mit klima-freundlichen Baustoffen (z.B. Recycling-Baustoffe / kreislaufgerechtes Bauen), ist zu berücksichtigen. Die Gebäude sollen die ökologischen Maßstäbe des Klimaschutzgesetzes berücksichtigen.
Die Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb ist in der Ausarbeitung zu berück-sichtigen.
Betrieb
Ziel des Neubaus, ist eine Einrichtung für psychisch besonders belastete Kinder im Alter von 9 – 13 Jahren mit speziellem pädagogischem und psychiatrischem Betreuungsbedarf. Die Kinder sind zum Teil ambulant-psychiatrisch behandlungsbedürftig oder kommen aus einem vorhergehenden stationären Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Geplant ist ein mehrphasiges Betreuungsmodell. Die Aufnahmephase ist für die Dauer von bis zu 3 Monaten geplant. Voraussetzung hierfür ist eine beschützende Einrichtung, die auch für besonders belastete Kinder eine besondere Haltekraft aufweist. In dieser Phase finden psychologische bzw. psychiatrische, sozialpädagogische, medizinische und eine Lernkompetenz-Diagnostik, einschließlich der Abklärung von individuellen Ressourcen statt.
An die erste Phase schließt sich die Entwicklungsphase für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr an. In dieser Phase kann das Kind inzwischen auch schon älter als 13 Jahre geworden sein. Hier gilt es, die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes zu trainieren und weiterzuentwickeln. Therapeutische, sozialpädagogische und ärztliche Hilfen greifen hier ineinander.
Die Betreuung wird in der Verabschiedungsphase abgeschlossen, in der der Übergang aus der Einrichtung in die geplante Perspektive intensiv vorbereitet und begleitet wird. Insgesamt wird damit von einer Betreuungszeit von bis zu zwei Jahren ausgegangen.
Atmosphäre
Das Hauptkonzept des Neubaus besteht darin, eine mehrdimensionale unterstützende und heilende Architektur zu realisieren. Die Sozialbehörde möchte mit dieser Einrichtung eine bestehende Angebotslücke schließen und eine über das Bundesland hinauswirkende Einrichtung realisieren.
Der Bezug zur Natur muss hergestellt werden – Blick ins Grüne (bestehender Grünzug nach Ost-Südost). Wenn möglich, sollen möglichst viele Wohn- und Therapieräume ins Grüne aus-gerichtet sein.
Verwendung optisch und haptisch natürlicher, warmer, naturhafter Materialien wie Holz, Stein, etc. bei gleichzeitig hohem Anspruch an Durabilität, Hygiene und Regenerierbarkeit. Das bevorzugte Baumaterial ist Holz.
Rahmen:
Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen voraussichtlich bis Ende 2024 umgesetzt werden.
Für die Umsetzung des Neubaus ist der Kostenrahmen für die Baukosten (KG 300 und 400) mit [Betrag gelöscht] EUR netto vorgegeben und Kostengruppe 500 mit [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die AG übernimmt als Bauherrin die Projektmanagement- und Projektleitungsaufgaben. Die Planungsphase soll unverzüglich nach der Beauftragung, voraussichtlich im Dezember 2021, beginnen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Leistung zur Architekturplanung im Leistungsbild, Gebäude und Innenräume sowie besondere Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Weitere besondere Leistungen können von der AG jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH 1-3), die Stufe 2 die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Stufe 3 die Leistungen der Ausführungsplanung bis einschließlich die Objektüberwachung (LPH 5-8) und die Stufe 4 die Dokumentation (LPH 9), auf Grundlage der Anlage 10 HOAI 2021 (Gebäude und Innenräume) sowie § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume).
Stufe 2: die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4)
Stufe 3: die Leistungen der Ausführungsplanung bis einschließlich die Objektüberwachung (LPH 5-8)
Stufe 4: die Dokumentation (LPH 9), auf Grundlage der Anlage 10 HOAI 2021 (Gebäude und Innenräume) sowie § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume).
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen wer-den ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer Jugendhilfeeinrichtung, Klotzenmoorstieg 2, 22453 Hamburg, Leistung zur Architekturplanung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projektantenproblematik: Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege eine Machbarkeitsstudie beauftragt wurde. Sollten sich diese Marktteilnehmer mit einem Teilnahmeantrag bzw. Angebot an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, solche Teilnahmeanträge bzw. Angebote vom Verfahren auszuschließen. Stattdessen wurden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Marktteilnehmer nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Machbarkeitsstudie (Anlage TNW 5), auf Anforderung zur Einsicht bereitstellen.
Die Fax-Nummer der Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wurde aktualisiert.
Seit dem 01.10.2021 laut die Fax-Nummer der Vergabekammer +49 40 427 94 0997.
Nach erneuter Prüfung der Voraussetzungen einer Veröffentlichungspflicht gemäß des Hamburger Transparenzgesetzes liegt keine Veröffentlichungspflicht gem. HmbTG vor. Die Veröffentlichung unter II.2.14 wird daher nicht durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]