Planungsleistungen Neubau Verkehrsstation (VST) Fangschleuse Lph 1-7, optionale Umweltplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56395
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau Verkehrsstation (VST) Fangschleuse Lph 1-7, optionale Umweltplanungsleistungen
Planungsleistungen Neubau Verkehrsstation (VST) Fangschleuse Lph 1-7, optionale Umweltplanungsleistungen
Fangschleuse
Planungsleistungen Neubau Verkehrsstation (VST) Fangschleuse Lph 1-7, optionale Umweltplanungsleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Falls beabsichtigt ist, für bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten
Subunternehmer einzusetzen, so sind diese Firmen/Ing.-Büros in den
Teilnahmeunterlagen zu benennen und deren vorgesehener
Leistungsumfang darzustellen; die Aussagen sind durch
entsprechende aktuelle Referenzen, aus denen die Eignung der
Subunternehmer zweifelsfrei hervorgeht, zu untersetzen.
Für vorgesehene Subunternehmer sind die Nachweise gemäß VI.3
(vgl. EU-Bekanntmachungstext) zu führen.
Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
erbrachten vergleichbaren Leistungen mit nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen:
- Objektplanung Gebäude aBK > 1.200.000,00 €
- Objektplanung Verkehrsanlage aBK > 6.000.000,00 €
- Objektplanung Ingenieurbauwerk aBK >19.500.000,00 €
- Tragwerksplanung Gebäude aBK > 700.000,00 €
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk aBK >17.000.000,00 €
- Obj. Tech. Streckenausrüstung OLA aBK > 1.200.000,00 €
- Obj. Tech. Streckenausrüstung LST aBK > 500.000,00 €
- KG440 50Hz aBK > 1.000.000,00 €
- KG450 IT/TK-SAA aBK > 300.000,00 €
(in Tabellenform ist anzugeben:
Projekt/Objekt, Auftraggeber, anrechenbare Baukosten (aBK),
Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
Der AG behält sich vor, ergänzende Aufklärungen, Unterlagen oder
Auftraggeberbestätigungen zu den Referenzprojekten nachzufordern
und Referenzen mit unrichtigen Angaben auszuscheiden.
Erklärung
über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur
Verfügung stehende technische Ausrüstung, Programmschnittstellen:
Detailanforderungen:
- iTWO
- PKP
- Office-, Projektplanungs-, CAD-, Ausschreibungsprogramme mit
Dateiformaten zur Datenübergabe:*.docx, *.xlsx, *.pptx, *.pdf, *.dwg,
*.dxf, *.shp, *.kmz, GAEB, BIM-Übergabeformate entsprechend
BIM-Vorgaben wie z.B. *.rvt und *.ifc
Nachweis
über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
mit den nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen:
- Nachweis Objektplanung Gebäude mind. 3 Jahre Erfahrung
- Nachweis Objektplanung Ingenieurbauwerke mind. 3 Jahre
Erfahrung und mind. 1 vergleichbares Projekt
- Nachweis Fachplanung Technische Streckenausrüstung OLA mind.
3 Jahre Erfahrung
- Nachweis Fachplanung Technische Streckenausrüstung LST mind.
3 Jahre Erfahrung
- Nachweis 50 Hz Fachplanung mind. 3 Jahre Erfahrung
- Nachweis IT/TK Fachplanung von mind. 3 Jahre Erfahrung
Referenzunterlagen für den Qualitätsprüfer
Nachweis
über das Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIMfähiger
CAD-Software (objektorientiert) je Planungs- bzw.
Fachdisziplin
Nachweis
der Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der
BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter/in je Planungsbzw.
Fachdisziplin
Nachweis
der Verfügbarkeit von mindestens einem als BIM-Koordinator/in
befähigten Mitarbeiter/in. Befähigt zum BIM-Koordinator/in sind
Mitarbeiter/innen mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung als BIMKoordinator/
in.
Nachweis
von mindestens zwei BIM-Referenzprojekten inkl. Benennung der
darin umgesetzten Anwendungsfälle.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Nachweis der Präqualifikation:
Planung Verkehrsanlage Bahnsteige,
Planung elektrotechnische Anlagen,
Planung Leit- und Sicherungstechnik,
Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
Planung Ingenieurbauwerke, Personenunter- und Personenüberführungen
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Nachweis der Präqualifikation:
Planung Verkehrsanlage Bahnsteige,
Planung elektrotechnische Anlagen,
Planung Leit- und Sicherungstechnik,
Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
Planung Ingenieurbauwerke, Personenunter- und Personenüberführungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung
über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und
nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die
wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des
Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu
einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
Erklärung,
dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.