Tower Los 26 Lüftung - NT 04 Schwitzwasserdämmung, Lüftungsgeräte, Flexstutzen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 26 Lüftung - NT 04 Schwitzwasserdämmung, Lüftungsgeräte, Flexstutzen
Los 26 Lüftung:
Die Leistung für das gesamte Gebäudeteil umfasst eine Lüftungsanlage inkl. des Zubehörs. Im Gebäude sindRäume geplant (Sitzungsräume), die eine Lüftungsanlage benötigen.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Nr.05 Schwitzwasserdämmung Der Nachtrag hat die Minderkosten der ursprünglichen mit Amaflex geplanten Wärmedäm-mung für die Lüftungskanäle im Installationsschacht Achse AE-AF zum Inhalt. Diese wird nun als mineralische Dämmung ausgeführt. Die Minderkosten wurden durch den AN aufgezeigt.
Nr.06 Lüftungsgeräte Der Nachtrag hat die Leistung der Änderung des Lüftungsgerätes für die WC-Box Ebene +6 zum Inhalt. Diese wurde im Zuge der laufenden Planung, aber eben nach Auftragserteilung, notwendig.
Nr.07 Flexstutzen Der Nachtrag hat die zusätzliche Leistung der flexiblen Anschlüsse der Brandschutzklappen mit dem Rohrnetz zum Inhalt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im Zuge der laufenden Planung sind notwendige Anpassungen seitens des AN, auf die hier reagiert wird.
Nachtragsangebot Nr.05 beinhaltet eine Kostenreduktion aufgrund einer Baustoffanpassung, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung so nicht absehbar war. Der AN reagiert hier im Sinne des Projektes.
Nachtragsangebot Nr.06 musste in der Planung angepasst werden. Die entsprechende Posi-tion war im Ursprungsangebot in ähnlicher Form enthalten, musste aber aufgrund der ange-passten Planung selbst angepasst werden. Das Delta bzw. die Mehrkosten der Anpassung werden vom AN schlüssig dargestellt.
Nachtragsangebot Nr.07 war in dieser Form nicht im Hauptauftrag enthalten und ist aber für eine sichere Inbetriebnahme des Gebäudes zwingend erforderlich. Alle Angebote sind von der Planung geprüft und als schlüssig nachvollziehbar und marktüblich bewertet worden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nachauftrag Nr. 4 (515.21) Schwitzwasserdämmung, Lüftungs-geräte, Flexstutzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/