Programmträgerschaft für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung II -BENE II Referenznummer der Bekanntmachung: SenUVK-I-A2-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmträgerschaft für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung II -BENE II
Aufgabe des Programmträgers ist die technische und administrative Programmabwicklung des „Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung II (BENE II)“ einschließlich Akquisition von Projekten, deren inhaltliche Betreuung und die Unterstützung bei der öffentlichen Präsentation des Förderprogramms.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) beabsichtigt mit dem Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (BENE II) zu einer Verringerung der CO2-Emissionen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der Grünen Infrastruktur Berlins beizutragen. Das Förderprogramm wird im Rahmen der EFRE-Strukturförderung (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung-EFRE) 2021 – 2027 durchgeführt. Eine Abwicklung der Projekte ist bis 2029 vorgesehen. Für die Durchführung des Programms ist die Beauftragung eines externen Programmträgers beabsichtigt. Das Gesamtvolumen des Programms wird rd. 525 Mio. EUR als förderfähige Ausgaben umfassen, die gegenüber der EU-Kommission in festgelegten Jahrestranchen abgerechnet werden müssen. Die EFRE-Kofinanzierung beträgt rd. 210 Mio. EUR. Für die erfolgreiche Umsetzung des Programms müssen aufgrund der bisherigen Erfahrungen etwa 300 Projekte erfolgreich durchgeführt werden.
Aufgabe des Programmträgers ist die Akquise von Projekten, ihre inhaltliche Betreuung, die technische und administrative Programmabwicklung und die Unterstützung bei der öffentlichen Präsentation des Förderprogramms.
Eine Beleihung des Programmträgers erfolgt nicht.
Für die Übernahme der Programmträgerschaft im Zeitraum 2022 – 2029 ist ein maximales Budget in Höhe von 21,21 Mio. € brutto vorgesehen.
Die Aufgabenstellung gliedert sich in folgende Arbeitspakete:
- Arbeitspaket 1: Aufbau geeigneter Programmstrukturen
- Arbeitspaket 2: Definition und Dokumentation der Prozesse
- Arbeitspaket 3: Öffentlichkeitsarbeit und Projektakquisition
- Arbeitspaket 4: Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerbsverfahren
- Arbeitspaket 5: Frühzeitige Vorbereitung und Bewilligung von ersten großvolumigen Vorhaben im ersten Programmjahr
- Arbeitspaket 6: Projektvorbereitung, -bewilligung und Projektbetreuung; Verwendungsnachweisprüfung
- Arbeitspaket 7: Programmbetreuung – Monitoring
Die Umsetzung des Programms bis zum geplanten Programmende (31.12.2029) ist abhängig von den Ergebnissen der Evaluierung des EFRE-OP und den Ergebnissen der Halbzeitüberprüfung nach Art. 18 der Verordnung (EU) 2021/1060). Da eine vorzeitige Beendigung des Programms nicht ausgeschlossen werden kann, wird mit Vertragsschluss zunächst nur der Zeitraum 01.07.2022 – 30.06.2025 beauftragt.
Nach Vorliegen der benötigten Freigaben des EFRE-OP erfolgt die Beauftragung des Leistungszeitraums bis 31.12.2029.
BENE II
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei. (§ 44 Abs. 1 VgV).
[2.] Im Bieterfragebogen sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§ 47 VgV).
[3.] Im Bieterfragebogen sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf nur teilweise Bereiche (§ 47 VgV).
[4.] Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 vorliegen.
[5.] Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchzuführen sowie einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug abzufordern. Der Bieter erklärt sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern.
[1.] Mit dem Angebot ist gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 Nr. 2 VgV, der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen:
Ersatzweise ist die schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied die Deckungszusage zu erbringen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (ab Tag der Absendung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung).
[2.] Erklärung zu den Brutto-Umsätzen entsprechender Dienstleistungen (Projekt-/Programmträgerschaft für Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018/2019/2020).
Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu führen.
Zu (1.) Mindest-Deckungssummen pro Haftungsfall
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, Vermögensschäden und sonstige Schäden
Zu [2.]
Der spezifische Brutto-Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 1,0 Mio. € betragen.
[1.] Erklärung über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018/2019/2020) Beschäftigten.
[2.] Angabe der Personen, die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind (vorgesehene Projektleitung und stellv. Projektleitung) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV mit folgenden Angaben:
Kurze Darstellung des beruflichen Lebenslaufs (Name, Fachrichtung der Ausbildung, Berufserfahrung, Nachweis der Qualifikation, Kurzdarstellung von mindestens zwei relevanten, persönlichen Referenzen)
[3.] Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz mit Angabe von:
Bezeichnung der Referenz, Auftraggeber inkl. Anschrift und Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ort der Ausführung und Kurzbeschreibung sowie Umfang der erbrachten Leistungen.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen und den eingesetzten Mitarbeitern durch Rücksprache mit den Referenzgebern zu überprüfen. In diesem Zusammen-hang können falsche Angaben im Bewerber-/Bieterfragebogen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Zudem hat der Bieter sicherzustellen, dass die Angaben zum Referenzgeber aktuell sind.
Zu [3.] Für die eingereichten Referenzen gelten folgende Mindestkriterien:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein, ab Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
- Die Referenzen müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Laufende Referenzen werden gewertet, wenn der Auftrag für die Programmträgerschaft seit mindestens 2 Jahren besteht.
- Gegenstand der eingereichten Referenzen ist eine Programmträgerschaft für Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder.
- Die Referenzen müssen jeweils ein Programmvolumen von mindestens 20 Mio. € brutto mit mindestens 20 Einzelprojekten zu verschiedenen Themen umfassen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die gemäß § 122 GWB fachkundig und leistungsfähig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter Belege mit seinem Angebot einzureichen bzw. die geforderten Erläuterungen in seinem Angebot zu erbringen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es sind zwingend die Ausschreibungsunterlagen zu verwenden, die über die in I.3) genannte URL abzurufen sind. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/notwendig, wenn der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
2. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
3. Die vorstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie die Eigenerklärung zur Eignung und alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen;
4. Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird,
5. Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern,
6. Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen,
7. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bewerbers nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen,
8. Bieter/Bietergemeinschaften ggf. inkl. Nachunternehmer bestätigen mit der Angebotsabgabe, dass die aus dem Vergabeverfahren resultierenden personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich damit verbundener Dokumentationspflichten ggf. vonseiten Dritter erforderlich ist.
9. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung; Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
10. Alle Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem Menüpunkt „Nachrichten (Bieterkommunikation)“ zu stellen.
Um die rechtzeitige Beantwortung von Bieterfragen gewährleisten zu können, sind Bieterfragen bis spätestens 04.03.2022 zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]