Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen der FHH einschließlich logistischer Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000609
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen der FHH einschließlich logistischer Dienstleistungen
Die Finanzbehörde als Auftraggeber plant den Abschluss eines Vertrages über die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).
Altona
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Altona.
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Bergedorf
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Bergedorf.
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Eimsbüttel
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Eimsbüttel.
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Harburg
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Harburg.
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Mitte
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Mitte.
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Nord
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Nord.
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Wandsbek
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Wandsbek.
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Altona
Ort: Nützen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bergedorf
Ort: Nützen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eimsbüttel
Ort: Nützen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Harburg
Ort: Nützen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mitte
Ort: Nützen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nord
Ort: Nützen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wandsbek
Ort: Nützen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter ggfs. auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.